Verstoß gegen AGB
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Diskussion
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Guten Tag,
mir wurde vom Vertragspartner eine Küche geliefert, mir wurde aber nicht mitgeteilt, dass die Küche nur zur Hälfte kommt (in meinem Fall ohne technische Geräte), obwohl dies in den AGB steht dass ich in so einem Fall informiert werden würde (und darauf hatte ich mich auch verlassen und daher meine alte Küche zum Liefertermin der neuen Küche entsorgen lassen). Nun stehe ich aufgrund dieses AGB Verstoßes seitens des Vertragspartners ohne benutzbare Küche da (es fehlen Spüle, Mischbatterie, Spülmaschine, Herd, Ofen und Dunstabzugshaube).
Kann ich den Vertragspartner wegen dieses AGB Verstoßes belangen?
Viele Grüße
Sandra Golasch-Jacob