27.12.2023

Versicherung – Schneelawine beschädigt Wärmepumpe

  • Ersteller
    Diskussion
  • #394586 Antworten

    Alex
    Gast

    Hallo Zusammen,

    Neulich hat eine Schneelawine, welche von meinem Dach abging die Ausseneinheit der Wärmepumpe beschädigt.

    Diesen Schaden habe ich nun unserer Elementarversicherung gemeldet. In dieser haben wir den Zusatz „Schneedruck, Schneelawinen“ mit versichert.

    Mein Dach hat eine Dachneigung von 22Grad, somit keine Schneefanghakenpflicht.

    Wie hoch stehen die Chancen, dass der Schaden übernommen wird?

    Summe 8.000€

  • Autor
    Antworten
  • #394691 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die konkrete Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Hinweise geben soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen eine telefonische Rechtsberatung, die Sie bei rechtsanwalt.com hier finden: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betrifft das Rechtsgebiet **Versicherungsrecht**. Auf rechtsanwalt.com können Sie unter folgendem Link nach geeigneten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Ihrer Nähe suchen: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Versicherungsrecht.

    Um Ihre Frage beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, ob es sich bei der Schneelawine von Ihrem Dach um ein **versichertes** Risiko handelt. Das hängt davon ab, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben und welche Bedingungen darin enthalten sind.

    Grundsätzlich gilt, dass Schäden durch Schneedruck oder Schneelawinen nur dann von der **Wohngebäudeversicherung** übernommen werden, wenn Sie eine **Elementarschadenversicherung** als Zusatzbaustein abgeschlossen haben. Eine normale Wohngebäudeversicherung deckt diese Schäden nicht ab. Die Elementarschadenversicherung schützt auch vor anderen Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser.

    Wenn Sie also eine Elementarschadenversicherung mit dem Zusatz „Schneedruck, Schneelawinen“ haben, stehen die Chancen gut, dass der Schaden an der Wärmepumpe übernommen wird. Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung eine **Selbstbeteiligung** oder eine **Leistungsbegrenzung** vorsehen kann. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen oder dass die Versicherung nur bis zu einer bestimmten Summe zahlt.

    Wenn Sie keine Elementarschadenversicherung haben oder diese nicht den Zusatz „Schneedruck, Schneelawinen“ enthält, müssen Sie leider damit rechnen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. In diesem Fall können Sie versuchen, den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung für den Schaden haftbar zu machen. Diese sind nämlich nach der **Straßenverkehrsordnung (StVO)** verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Schnee und Eis von den Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach oder sind die Sicherungsmaßnahmen unzureichend, müssen sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall beweisen können, dass die Schneelawine von Ihrem Dach ausgegangen ist und dass der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.

    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Für eine genauere Prüfung Ihres Falles empfehle ich Ihnen jedoch nochmals, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

    Quelle: https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/news/schneedruck-dachlawine-versicherung-143920

    Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20101207_OTS0070/oeamtc-achtung-dachlawine-wer-haftet-fuer-schaeden

Antworten auf: Versicherung – Schneelawine beschädigt Wärmepumpe
Ihre Informationen:




Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.