10.04.2024

Vermieter verbietet die Entsorgung von Katzenstreu über die Restmüll-Tonnen

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395706 Antworten

    A.H
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hatte folgendes Schreiben unserer Hausverwaltung, welches an alle Mieter ging, im Briefkasten:

    Zitat:

    „[…] Da die Müllgebühren nach Personen berechnet und gezahlt werden (Katzen nicht mitgerechnet) geht es nicht an, dass die Katzenbesitzer einen Großteil der Mülltonnen mit ihrem Katzenstreu befüllen, und die anderen zahlenden Mietern, können deshalb ihren Müll nicht entsorgen. Bitte holen Sie sich beim Bürgeramt zusätzliche Müllsäcke, um ihr Katzenstreu zu entsorgen.“

    Wichtige Infos dazu:

    8-Parteien-Mehrfamilienhaus

    5 Tonnen für Restmüll mit jeweils 120 Litern

    Die Aussage, dass die Tonnen damit überfüllt seien ist schlichtweg falsch. Wir entsorgen einmal die Woche unser Katzenstreu und lagern dieses auch oft weiter auf dem Balkon, wegen der überfüllten Tonnen. Die Tonnen werden 2x im Monat abgeholt.

    Darf mein Vermieter mich zwingen die Müllsäcke für 7 Euro pro Stück zu kaufen?

    Wäre es nicht sinnvoller, dass der Vermieter mehr oder größere Tonnen bereit stellt?

    Ist er sich dessen bewusst aber schreibt diesen Brief um Kosten zu vermeiden?

    Soweit ich weiß gehört das Katzenstreu in den Restmüll und mir als zahlender Mieter sollte diese Möglichkeit doch nicht genommen werden können.

    Vielen Dank und MfG

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