01.01.2024

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

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    Diskussion
  • #394622 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich lebe in Australien und wäre berechtigt, die australische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Nach geltender Rechtslage würde ich automatisch meine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, ausser ich beantrage eine Beibehaltungsurkunde, was ich aber vermeiden möchte.
    Sollte ich die australische Staatsangehörigkeit beantragen und im Frühjahr 2024 tritt dass neue Staatsangehörigkeitgesetz in Kraft, welches die Mehrstaatlichkeit erlaubt, dann wäre alles in Ordnung.

    Nun zeichnet sich aber bereits ab, dass die Unionsparteien in den nächsten 2 oder 3 Jahren die Regierungsveranwortung übernehmen werden mit der Ankündigung, dass neue Staatsangehörigkeitsgesetz rückgängig zu machen.
    Angenommen, ich erhalte in den nächten 12 bis 18 Monaten meinen australischen Reisepass und dann gibt es einen Regierungswechsel in Deutschland. Könnte ich im Nachhinein noch meine deutsche Staatsangehörigkeit ungewollt verlieren, oder ich müsste mich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden?

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  • #394687 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, die Sie auf rechtsanwalt.com hier finden können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Die Frage betrifft das Rechtsgebiet des Staatsangehörigkeitsrechts, das die Voraussetzungen und Folgen der deutschen Staatsangehörigkeit regelt. Sie können auch nach passenden Anwälten auf rechtsanwalt.com suchen, indem Sie diesen Link verwenden: Anwaltssuche – rechtsanwalt.com

    Um Ihre Frage zu beantworten, müssen wir zunächst den Sachverhalt analysieren. Sie leben in Australien und sind berechtigt, die australische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Nach dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verlieren Sie jedoch automatisch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, es sei denn, Sie haben vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten. Dies können Sie hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__25.html.

    Sie möchten aber keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, weil Sie hoffen, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft tritt, das die Mehrstaatigkeit erlaubt. Dieses Gesetz wurde im Frühjahr 2024 beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Es sieht vor, dass Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren, wenn sie dies innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erklären. Dies können Sie hier nachlesen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-staatsangehoerigkeitsrecht-1949962.

    Sie planen also, die australische Staatsangehörigkeit zu beantragen und dann innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Sie befürchten aber, dass die Unionsparteien in den nächsten zwei oder drei Jahren die Regierungsverantwortung übernehmen und das neue Staatsangehörigkeitsgesetz rückgängig machen werden. Sie fragen sich daher, ob Sie im Nachhinein noch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit ungewollt verlieren oder sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssten.

    Die Antwort auf diese Frage ist nicht eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist es ungewiss, ob und wann die Unionsparteien die Regierung bilden und ob sie das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tatsächlich ändern werden. Zum anderen ist es fraglich, ob eine solche Änderung rückwirkend gelten würde oder nur für zukünftige Fälle. Dies wäre eine Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und der politischen Gestaltungsspielräume.

    Grundsätzlich gilt aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der besagt, dass einmal erworbene Rechte nicht ohne weiteres entzogen werden können. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz Ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten haben, diese nicht automatisch wieder verlieren würden, wenn das Gesetz geändert wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der australischen Staatsangehörigkeit bereits von dem neuen Gesetz wussten oder wissen konnten und sich darauf verlassen haben.

    Allerdings könnte es sein, dass das geänderte Gesetz Ihnen eine Frist setzt, innerhalb derer Sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Dies wäre eine sogenannte Optionspflicht, die bereits in der Vergangenheit für bestimmte Personen galt, die vor dem 18. Lebensjahr mehrere Staatsangehörigkeiten erworben hatten. Diese Personen mussten sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, sonst verloren sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies können Sie hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__29.html.

    Eine solche Optionspflicht könnte auch für Personen eingeführt werden, die nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten haben. Dies wäre allerdings eine erhebliche Einschränkung Ihres Rechts auf Staatsangehörigkeit, das als Menschenrecht anerkannt ist. Es könnte daher sein, dass eine solche Regelung verfassungswidrig wäre oder zumindest einer Übergangsregelung oder einer Härtefallklausel bedürfte.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren würden, wenn Sie die australische Staatsangehörigkeit erwerben und dies innerhalb von zwei Jahren erklären. Es ist aber unklar, ob das neue Gesetz in Zukunft geändert wird und ob dies Auswirkungen auf Ihren Fall hätte. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie daher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, bevor Sie die australische Staatsangehörigkeit annehmen. Dies würde Ihnen die Möglichkeit geben, beide Staatsangehörigkeiten zu behalten, unabhängig von einer Gesetzesänderung. Für eine genaue Prüfung Ihres Falles und eine rechtssichere Beratung sollten Sie jedoch einen Anwalt kontaktieren, der sich auf das Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert hat.

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