06.10.2023

Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme von kanadischer Staatsangehörigkeit

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    Anonym
    Gast

    Ich bin ein Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR. In 1995 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zu dieser Zeit hatte ich zwei Staatsangehörigkeiten: deutsch und kasachisch.
    Im 1999 bin ich nach Kanada für eine Arbeit umgezogen. In 2003 habe ich kanadische Staatsangehörigkeit erworben, ohne Abschluss des deutschen Beibehaltungverfahrens. Ich wusste über die Beibehaltung damals nichts. Aufgrund von meinen zwei Bürgschaften, ich dachte, dass Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten erlaubt.  
    Jetzt bin ich nach Deutschland gekommen und wollte meinen Pass erneuern. Ich wurde aber vom Bezirksamt an die „Behörde für Inneres Hamburg“ angewiesen, um festzustellen, ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Meine Sachbearbeiterin bestätigt, dass ich sicherlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hab, und sie will dass ich den Verlust zugebe und eine Rechtsmittelverzicht unterschreibe. Was soll ich tun? Loht es sich dagegen zu kämpfen?

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  • #393715 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor wir Ihre Frage beantworten, möchten wir darauf hinweisen, dass diese Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich erste Informationen bietet. Für eine verbindliche und persönliche juristische Einschätzung empfehlen wir Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen, welche Sie hier finden können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Ihre Frage bezieht sich auf das Rechtsgebiet Migrationsrecht. Falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, als Sie die kanadische Staatsbürgerschaft erworben haben, können Sie auf rechtsanwalt.com nach geeigneten Anwälten für Migrationsrecht suchen.

    Wir müssen zunächst klären, ob dies der Fall ist, um Ihre Frage beantworten zu können. Dies ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Erwerbung, dem Grund für die Erwerbung und der Vorhandensein einer Genehmigung zur Beibehaltung.

    Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) verliert ein deutscher Staatsbürger seine Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag oder mit ausdrücklicher Zustimmung beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Dies gilt jedoch nicht, falls du vor dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit eine schriftliche Genehmigung erhalten hast, um deine deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten (§ 25 Abs. 2 StAG).

    Sie haben angegeben, dass sie im Jahr 2003 die kanadische Staatsangehörigkeit erworben haben, ohne das Beibehaltungsverfahren abgeschlossen zu haben. Wenn dies so ist, haben Sie vermutlich Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren, es sei denn, es gibt außergewöhnliche Umstände, die eine Ausnahme begründen könnten.

    Eine Ausnahme wäre möglich, wenn Sie die kanadische Staatsangehörigkeit nicht freiwillig erworben haben, sondern dazu gezwungen wurden oder einen wichtigen Grund dafür hatten. Ein Beispiel für einen wichtigen Grund wäre der mögliche Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder Aufenthaltsstatus in Kanada. In diesem Fall könnte man sagen, dass Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, die kanadische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Deshalb haben Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren.

    Eine weitere Ausnahme wäre, wenn Sie minderjährig waren oder in Betreuung standen, als Sie die kanadische Staatsangehörigkeit erworben haben. In diesem Fall kann man argumentieren, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren haben, da Sie den Antrag nicht selbst gestellt oder zugestimmt haben.

    Um zu überprüfen, ob eine dieser Ausnahmen in Ihrem Fall zutrifft, müssen Sie weitere Informationen über die Umstände Ihres Erwerbs der kanadischen Staatsangehörigkeit liefern. Zudem müssen Sie nachweisen können, dass Sie diese Umstände beim Erwerb Ihrer Staatsangehörigkeit nicht kannten oder nicht kennen konnten.

    Falls keines dieser Ausnahmen auf Ihren Fall zutrifft, müssen Sie sich damit abfinden, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. In diesem Fall sollten Sie keinen Verlust einräumen oder einen Verzicht auf Rechtsmittelunterschrift leisten, sondern einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 13 StAG), ist dies möglich. Allerdings müssen Sie in der Regel Ihre kanadische Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 12 StAG).

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick über Ihre rechtliche Lage geben. Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei lediglich um eine erste orientierende Übersicht und keine abschließende Rechtsberatung. Um eine solche zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an einen qualifizierten Anwalt für Migrationsrecht zu wenden.

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