03.03.2024

Verkauf in Auftrag gegebener Produkte

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395313 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Abend,

    Ich frage mal auf diesen Weg nach, da ich nach langer Recherche keine Rechtsgrundlage dazu finden kann, ob es erlaubt ist z.B. Fotoprodukte wie Kalender weiter zu verkaufen.

    Wenn ich ein Produkt durch Firma XY im Internet drucken lasse(mit 100% Bildern, welche ich selber gemacht habe also auch mein volles Recht am Bild ) und diese Firma mir meinen Fotokalender zuschickt, hat diese Firma danach noch rechte am Produkt?

    Geplant wäre zum Ende des Jahres einen Shop zu eröffnen um Fotokalender mit meinen Bildern zu verkaufen. Kann ich dadurch Probleme bekommen, wenn ich dort in größerer Menge Kalender bestelle und bezahle , dann als mein Produkt weiter verkaufe?
    Es Handelt sich nicht um Print on Demant Shops und Gewerbe technisch ist das ganze angemeldet.

    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen

    Mit Freundlichen Grüßen

  • Autor
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  • #395493 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Verkauf von selbst erstellten Fotokalendern

    Einordnung des Falls:

    Die von Ihnen geschilderte Frage fällt in das Rechtsgebiet des Urheberrechts.

    Analyse des Sachverhalts:

    1. Urheberrecht an den Fotos:

      Sie haben als Urheber der Fotos die ausschließlichen Rechte an der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe der Fotos.

      Einschlägige Gesetze:

      • § 1 UrhG: Schutz des Urhebers an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
    2. Vertragsbeziehung mit der Druckerei:

      Der Vertrag mit der Druckerei regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Druck der Fotokalender. Es ist wichtig, dass der Vertrag klar regelt, wer die Rechte an den gedruckten Kalendern hat.

      Einschlägige Gesetze:

      • §§ 313 ff. BGB: Kaufvertrag
    3. Weiterverkauf der Fotokalender:

      Sie können die Fotokalender weiterverkaufen, wenn Sie die Rechte an den Fotos haben und die Druckerei Ihnen die Vervielfältigung und Verbreitung der Kalender erlaubt hat.

      Einschlägige Gesetze:

      • § 15 UrhG: Vervielfältigungsrecht
      • § 16 UrhG: Verbreitungsrecht

    Empfehlung:

    Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung mit einem Anwalt für Urheberrecht in Anspruch zu nehmen. Die telefonische Rechtsberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fall mit einem Anwalt zu besprechen und die rechtlichen Schritte zu besprechen.

    Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:

    Sie können eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Suche nach einem Anwalt für Urheberrecht:

    Sie können auf rechtsanwalt.com nach einem Anwalt für Urheberrecht in Ihrer Nähe suchen.

    Hinweis:

    Diese Angaben dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte zu wahren.

    Zusätzliche Hinweise:

    • Es ist wichtig, dass Sie die Druckerei sorgfältig auswählen und einen Vertrag abschließen, der Ihre Rechte schützt.
    • Sie sollten sich auch informieren, welche rechtlichen Anforderungen an den Verkauf von Fotokalendern gestellt werden.

    Weitere Informationen:

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