11.05.2023

Verkauf Gebrauchtwagen

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391906 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo,

    der Vertrag im Anhang wurde nach Telefonat per E Mail abgeschlossen (leider habe ich auch per Mail kurz geschrieben, dass es für mich in Ordnung ist, da der Ankäufer meinte, er braucht das, um den Prozess zu starten).
    Direkt danach habe ich geprüft und konnte nichts zum Unternehmen finde. Es steht auch nirgends ein Name einer Person.
    Ich habe nach einer Handelsregisternummer gefragt (ca. eine Stunde später).
    Diese will man mir nicht zukommen lassen, daher habe ich den Vertrag wiederrufen und mir wurde mit der Rechtsabteilung gedroht.

    Ist der Vertrag rechtskräftig, wenn kein bürgerlicher Name angegeben wird und man mir keine Handelsregisternummer zukommen lassen will bzw. nichts im Handelsregister zu finden ist?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Tobias Anthoni

  • Autor
    Antworten
  • #391979 Antworten

    Christian
    Moderator

    Aus dem Text geht hervor, dass der Vertrag nach einem Telefongespräch per E-Mail geschlossen wurde. Die Person, die den Vertrag im Namen des Unternehmens abgeschlossen hat, hat jedoch weder ihren Namen noch die Handelsregisternummer des Unternehmens angegeben. Die Gültigkeit eines Vertrags hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Geschäftsfähigkeit der Parteien, dem gegenseitigen Einverständnis und der Gegenleistung. Im Allgemeinen hat das Fehlen des Namens oder der Handelsregisternummer keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um eine detailliertere Beurteilung Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.

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