09.10.2024

Verkäufer verschweigt Mängel beim Immobilienverkauf

  • Ersteller
    Diskussion
  • #397751 Antworten

    Daniel Malkmus
    Gast

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    ich habe mit meiner Fau im April 2023 ein Haus gekauft. Das wurde 1934 gebaut. Es ist liebevoll renoviert und saniert worden. Neue Fenster und Heizung. Aussenanlage, Garten, Carport. Sonst alles in Ordnung.
    Bei der Besichtigung war der Keller schon komplett freigeräumt, weil sich die Familie, so wie sie sagte, schon im Aufbruch befand.
    Wir zogen dann schlussendlich im November ein. Den Keller haben wir natürlich genutzt. Über den Winter und im Frühjahr wurde es im Keller, der auch über Fenster verfügt, immer feuchter. Auch Schimmel war ein Thema. Die NAchbarn sagten uns, dass der Vorbesitzer in die Hausmauern von aussen Löcher hat bohren lassen, die im Zusammenhang mit dem Keller stünden. Meine Frau sagte dann zu mir: „Als wir die Hausbesichtigung hatten, sagte die Frau des Verkäufers zu mir, dass sie seit Kindesbeinen Angst vor Kellern hatte und er deshalb nicht so genutztz wurde. Ihre Tochter, die auch anwesend war zuckte mit den Schultern und war verwundert über die Aussage der Mutter „.

    Es gab mit dem Verläüfer noch ein Problem, das wir bereits aus dem Weg geräumt haben. Die Bank, die uns eine Finanzierungszusage machte sprang kurz vorher ab, wir suchten eine andere Bank, kamen aber leider in Verzug und zahlten Schadendersatz für den Verzug.

    Was können wir wegen des Kellers tun und mit welchen Kosten müssen wir evtl für den Rechtsbeistand rechnen?

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  • #425800 Antworten

    Christian R.
    Administrator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie Probleme mit dem Keller Ihres Hauses haben. In Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Optionen, die Sie in Erwägung ziehen können, wenn es um versteckte Mängel, wie in Ihrem Fall den feuchten Keller und Schimmel, geht.

    1. **Rechtslage prüfen**: Zuerst sollten Sie prüfen, ob bei dem Kauf des Hauses eine Gewährleistung für versteckte Mängel besteht. Normalerweise gilt bei einem Kauf zwischen Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Versteckte Mängel sind solche, die Ihnen bei der Besichtigung nicht bekannt waren und die auch nicht offensichtlich sind.

    2. **Mängelanzeige**: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Keller ein versteckter Mangel ist, sollten Sie dies dem Verkäufer schriftlich anzeigen. Beschreiben Sie den Mangel ausführlich und fordern Sie den Verkäufer auf, diesen zu beheben.

    3. **Gutachten einholen**: Ein unabhängiges Gutachten eines Bausachverständigen kann helfen, den Mangel und dessen Ausmaß zu dokumentieren. Dies könnte hilfreich sein, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

    4. **Rechtsbeistand**: Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist. Dieser kann Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Situation helfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Die Kosten für einen Anwalt können je nach Komplexität des Falls variieren, wobei Beratungskosten zwischen 100 und 300 Euro pro Stunde liegen könnten. Außerdem können auch Gerichtskosten anfallen, sollten Sie den Verkäufer verklagen.

    5. **Schadenersatz fordern**: Sollte der Verkäufer möglicherweise für den Mangel verantwortlich gemacht werden (z.B. wenn er über den Zustand des Kellers getäuscht hat), könnten Sie Schadenersatz verlangen. Hierzu müssen jedoch Beweise vorliegen.

    6. **Schlichtungsstelle**: In manchen Fällen kann eine Schlichtungsstelle helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor rechtliche Schritte unternommen werden.

    Zusammengefasst sollten Sie den Mangel schriftlich dokumentieren, sich gut vorbereiten und die Einschaltung eines Rechtsanwalts in Betracht ziehen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu klären und entsprechende Schritte einzuleiten.

    Für mehr Informationen zu diesem Rechtsgebiet können Sie hier nach einem Anwalt suchen: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Immobilienrecht

    Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und die Informationen keine professionelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt ersetzen können. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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