Sehr geehrter Guest,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Urlaubsanspruch bei langer Krankheit und anschließendem Aufhebungsvertrag. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie sich jetzt fragen, wie Sie mit dem ausstehenden Urlaubsanspruch umgehen sollten. Schauen wir uns die rechtliche Lage Schritt für Schritt an.
1. Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch bei Krankheit
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, kann dennoch Urlaubsansprüche erwerben. Nach deutschem Recht (§ 3 ff. Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG) besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Auch während einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit sammelt sich dieser Urlaubsanspruch an.
Allerdings verfällt der Urlaub nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in der Regel 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, also rückwirkend betrachtet. Beispiel: Der Urlaub für das Jahr 2020 verfällt regulär zum 31.03.2022 – sofern der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nachgekommen ist, also Sie rechtzeitig über den Verfall informiert und Ihnen die Möglichkeit gegeben hat, ihn zu nehmen.
Wenn der Arbeitgeber Sie in diesem Zusammenhang nicht korrekt informiert hat – was häufig bei Langzeiterkrankten der Fall ist – kann der Urlaub nicht verfallen.
2. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) entsteht gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ein Anspruch auf sogenannte Urlaubsabgeltung. Das bedeutet: Der Urlaub, den Sie wegen Krankheit nicht mehr nehmen konnten, muss ausgezahlt werden.
Da Sie laut Ihrer Aussage noch etwa 100 Tage Resturlaub besitzen, sollte dieser in bar abgegolten werden. Ihre Mitteilung an den Arbeitgeber, dass Sie eine Auszahlung wünschen, ist absolut korrekt.
3. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Wenn Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht reagiert und keine Urlaubsabgeltung vornimmt, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Setzen Sie dem Arbeitgeber schriftlich eine letzte Frist von z. B. 14 Tagen zur Zahlung der Urlaubsabgeltung. Verweisen Sie dabei auf § 7 Abs. 4 BUrlG.
- Weisen Sie in dem Schreiben darauf hin, dass Sie im Fall der Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden.
- Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung der Urlaubsabgeltung der nächste Schritt. Hierbei sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da Verjährungs- bzw. Ausschlussfristen zu beachten sind (häufig in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen geregelt!)
4. Fristen nicht verpassen
Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten existieren häufig sogenannte Ausschlussfristen (z. B. Frist von 3 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses), innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Aufhebungsvertrag oder Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält. Warten Sie daher nicht zu lange.
5. Konkrete Handlungsempfehlung
- Verfassen Sie ein Einschreiben mit Rückschein oder versenden Sie eine E-Mail mit Lesebestätigung, in dem Sie unter Fristsetzung (z. B. 14 Tage) die Zahlung der Urlaubsabgeltung verlangen.
- Falls keine Reaktion erfolgt: Kontaktieren Sie einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt.
Hier finden Sie direkt einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe:
https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=arbeitsrecht
Ein spezialisierter Anwalt kann Sie auch direkt gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und ggf. eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche übernehmen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/