06.03.2024

Urlaubsanspruch

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395346 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehfrte Damen und Herren,

    ich arbeite für 2 Standorte eines Unternehemens mit zwei Arbeitsverträgen fest, an einem dieser Standorte.
    Meine Arbeitsverträge teilen sich wie folgt auf:

    Minijob 520€ – 10Std/ 2 Tage die Woche-
    Weiterer Arbeitsvertrag 3 Tage- Also insgesamt eine 5 Tageswoche an einem Arbeitsplatz für 2 Standorte.

    Wie verält es sich hier mit dem Urlaubsanspruch?
    Muss sich hier an die 5 Tage Woche gehalten werden, oder an die unterschiedlich vereibarten Std/Arbeitstage in den jeweiligen Arbeitsverträgen?

    Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Autor
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  • #395490 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Prüfung Ihres Urlaubsanspruchs bei zwei Arbeitsverträgen

    Einordnung des Rechtsgebiets:

    Die vorliegende Frage betrifft das Arbeitsrecht.

    Analyse des Sachverhalts:

    1. Zwei Arbeitsverträge:

      Sie haben zwei Arbeitsverträge für zwei Standorte eines Unternehmens.

    2. Minijob:

      Der erste Vertrag ist ein Minijob mit 520 € brutto und 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen.

    3. Weiterer Arbeitsvertrag:

      Der zweite Vertrag umfasst drei Tage pro Woche.

    4. Gesamt-Arbeitszeit:

      Sie arbeiten insgesamt fünf Tage pro Woche an einem Standort für zwei Standorte.

    5. Ihre Frage:

      Sie möchten wissen, wie sich Ihr Urlaubsanspruch berechnet.

    Prüfung der Rechtslage:

    1. Grundsätzlicher Urlaubsanspruch:

      Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr (§ 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)).

    2. Berechnung des Urlaubs:

      Der Urlaubsanspruch wird pro Kalenderjahr berechnet und entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit gewährt (§ 3 BUrlG).

    3. Besonderheiten bei mehreren Arbeitsverträgen:

      Bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber wird der Urlaubsanspruch aus beiden Verträgen zusammengerechnet (§ 5 Abs. 1 BUrlG).

    4. Ihr Fall:

      • Sie haben zwei Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber.
      • Die Arbeitszeiten in den Verträgen sind unterschiedlich.
      • Sie arbeiten an einem Standort für zwei Standorte.

    Berechnung des Urlaubs:

    Ihr Urlaubsanspruch berechnet sich wie folgt:

    • Minijob: 520 € / 200 € x 20 Tage = 10,4 Tage
    • Weiterer Arbeitsvertrag: 3 Tage / 5 Tage x 20 Tage = 12 Tage

    Gesamturlaubsanspruch: 10,4 Tage + 12 Tage = 22,4 Tage

    Hinweis:

    • Der Urlaubsanspruch wird auf volle Tage abgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
    • Sie haben also einen Urlaubsanspruch von 22 Tagen.

    Zusammenfassende Hinweise:

    • Bei zwei Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber wird der Urlaubsanspruch aus beiden Verträgen zusammengerechnet.
    • Der Urlaubsanspruch wird anteilig nach der vereinbarten Arbeitszeit in den Verträgen berechnet.
    • Für eine konkrete rechtliche Prüfung Ihres Falls sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

    Empfehlung:

    Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu buchen.

    Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:

    Sie können auf rechtsanwalt.com eine telefonische Rechtsberatung buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht:

    Sie können auf rechtsanwalt.com nach einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen

    Zusätzliche Hinweise:

    • In Ihrem Fall könnte es außerdem relevant sein, ob die beiden Standorte als ein Betrieb oder als zwei Betriebe gelten.
    • Dies kann Auswirkungen auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs haben.
    • Ein Anwalt kann Sie bei der Prüfung dieser Frage unterstützen.
Antworten auf: Urlaubsanspruch
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