09.07.2022

Unterhaltszahlung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #387898 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Anwälte,

    ich habe vor ein paar Jahren erfahren, dass mein leiblicher Vater nicht die Person ist mit der ich aufgewachsen bin.
    Die tatsächliche Vaterschaft ist nur mich persönlich nicht zu 100% sicher und bedarf sicherlich eines Vaterschaftstestes um wirklich Gewissheit zu haben.
    Angenommen das wäre wahr, dann hätte mein leiblicher Vater niemals Kindergeld/ Unterhalt gezahlt.
    Könnte ich das ggf. nachträglich einfordern?
    Ich bin inzwischen 29j. alt und meine Mutter ist verstorben.
    Durch die fehlende Leistung wurde mir im Grunde jahrelang Möglichkeiten verwehrt, die sich anderenfalls wahrgenommen hätte.

    Ich freue mich sehr über Ihre Einschätzung!
    Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße,
    Nadine Pachur

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