Als volljähriger Sohn hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt von deinem Vater, solange du dich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindest. Ob dein Vater verpflichtet ist, dir auch während der Zeit deiner Abiturvorbereitung Unterhalt zu zahlen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Generell gilt, dass die Entscheidung, ein Abitur nachzuholen, ein wichtiger Schritt in deiner Bildungs- und Berufslaufbahn ist und daher von deinem Vater unterstützt werden sollte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unterhaltspflichtige wie dein Vater in der Regel nur verpflichtet sind, angemessene Unterhaltszahlungen zu leisten. Ob dies der Fall ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z.B. den finanziellen Möglichkeiten deines Vaters, deinem Alter, deiner Ausbildung und deiner finanziellen Situation.
Grundsätzlich sollte dein Vater dir weiterhin Unterhalt zahlen, solange du eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst oder dich auf eine solche vorbereitest. Wenn du jedoch keine Ausbildung oder kein Studium absolviert hast und nur das Abitur nachholst, kann dies dazu führen, dass dein Vater seinen Unterhaltsbeitrag verringert oder einstellt. Es ist jedoch immer ratsam, eine einvernehmliche Lösung mit deinem Vater zu finden, um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.
Wenn du weitere Fragen hast, ist es ratsam, einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht zu konsultieren.