13.01.2023

Unterhalt und Scheidung

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    Diskussion
  • #390207 Antworten

    Anonym
    Gast

    Person A (Frau) und B (Mann) sind seit 2012 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind A seit 2013. Im gleichen Jahr trennen sie sich. Kind A wächst bei Person A auf. Die Ehepartner entscheiden sich aber nicht zur Scheidung. Person B zahlt Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt and Person A. 2019 zieht Person A mit einem neuen Partner (Person C) zusammen. 2020 ziehen sie in einen 200km entfernten Ort und kriegen ein gemeinsames Kind (Kind B). Da Person A und Person B noch verheiratet sind, muss Person B die Vaterschaft von Kind B anerkennen. Person C ist nur biologischer, aber kein rechtlicher Vater von Kind B.
    Person B zahlt bis heute: Unterhalt für Kind A und Ehegattenunterhalt für Person A.

    Kind C ist auf dem Weg (Sommer 2023).

    Für diesen Fall hätten Person A und C gerne Rechtsberatung bzgl.

    Unterhalt (für Kind A, B und zukünftig C).

    Unterhalt für Person A. Kindergartenkosten für Kinder B und C?

    Wer trägt die Kosten für die Scheidung?

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