01.11.2024

Unrechtmäßige Einbehaltung der Mietkaution vom Vermieter

  • Ersteller
    Diskussion
  • #398311 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo!

    Für ein Praktikum in München, Deutschland habe ich einen Untermietvertrag mit jemandem über einen Zeitraum von 3 Monaten (Juli bis September) geschlossen. Einen Tag vor Start des Untermietvertrages wurde der Einzug von Vermieterseite untersagt, da die Wohnung überraschenderweise einen Wasserschaden hatte und nicht bezugsfähig war – ich bin daher nie in die Wohnung eingezogen.

    Anschließend haben wir beide ein Aufhebungsschreiben des Vertrages unterschrieben, in dem festgelegt wird, dass ich die Kaution unverzüglich zurück erhalte (mittlerweile 3-4 Monate her). Der Vermieter hat mir bisher oft gesagt, die Kaution sei bereits überwiesen worden – diese ist aber nie angekommen. Nach mehrmaligem Hin und Her haben wir uns auf Ratenzahlungen geeinigt, da der Vermieter die Kaution wohl unrechtmäßig ausgegeben hat und finanzielle Probleme hat. Der Ratenplan wurde jedoch nicht eingehalten und ein wesentlicher Teil der Kaution sind noch immer offen (550€).

    Danke für Ihre Hilfe!

  • Autor
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  • #425785 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie in eine solch schwierige Situation geraten sind. In Deutschland gibt es klare rechtliche Regelungen zu Untermietverträgen und zur Rückzahlung von Kautionen. In Ihrem Fall handelt es sich um einen unzulässigen Einbehalt der Kaution, da der Vermieter nicht in der Lage ist, diese zurückzuzahlen, und auch der Vertrag aufgehoben wurde. Ich werde Ihnen die rechtlichen Grundlagen und mögliche Schritte zur Wahrnehmung Ihrer Rechte darlegen.

    Rechtslage und Anwendung

    1. **Vertragliche Grundlagen**: Da Sie einen Untermietvertrag abgeschlossen haben, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, es sei denn, er kann berechtigte Ansprüche geltend machen.

    2. **Aufhebung des Untermietvertrages**: Da ein Aufhebungsschreiben unterzeichnet wurde, sind beide Parteien aus dem Vertrag entlassen, was bedeutet, dass die Kaution zurückgezahlt werden sollte. Die Kaution darf nur einbehalten werden, wenn begründete Ansprüche bestehen (z.B. für Schäden an der Wohnung), die hier jedoch nicht vorliegen.

    3. **Ratenzahlungsvereinbarung**: Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist auch eine rechtlich bindende Vereinbarung. Wenn der Vermieter die vereinbarten Zahlungen nicht leistet, kann dies als Vertragsbruch gewertet werden.

    Konkrete Handlungsanweisungen

    1. **Dokumentation**: Stellen Sie sicher, dass alle schriftlichen Vereinbarungen, Kommunikation und Zahlungsaufforderungen gut dokumentiert sind. Dies umfasst das Aufhebungsschreiben sowie E-Mails oder Nachrichten bezüglich der Rückzahlung der Kaution.

    2. **Schriftliche Mahnung**: Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist (z.B. 14 Tage), um die ausstehende Kaution in Höhe von 550€ zu zahlen. Machen Sie deutlich, dass Sie bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte einleiten werden.

    3. **Rechtsberatung suchen**: Sollte der Vermieter die Zahlung weiterhin verweigern oder nicht reagieren, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    4. **Rechtsweg**: Falls der Vermieter weiterhin nicht zahlt, können Sie auch darüber nachdenken, rechtliche Schritte einzuleiten, z.B. eine Klage auf Zahlung der Kaution. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt besprochen werden.

    Für weitere Informationen zu Mietrecht und zur Suche eines passenden Anwalts empfehle ich folgende Webseite: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Mietrecht.

    Ich hoffe, dass Sie schnell eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

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