Unmöglichkeit des Vertrages – Gläubiger ist schuld
-
Diskussion
-
Ich hatte einen Verkehrsunfall während ich eine gebrauchte Vespa an den Gläubiger fahren wollte. Mir wurde die Vorfahrt genommen. Es hat sich herausgestellt, dass der Unfallverursacher aber tatsächlich mein Vertragspartner ist. Er meint er ist nicht mehr an den Vertrag gebunden auf Grund von Unmöglichkeit. Hat er einen Anspruch auf Schadensersatz von mir? Der Unfall war ja seine Schuld und ich dachte, dass aufgrund unseres Schuldverhältnisses, ich Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis habe (Ich berufe mich da auf den §326 Absatz 2 BGB, habe etwas recherchiert, weiß aber nicht inwiefern das wirklich zutrifft?)
Vielen Dank.