Unmöglichkeit des Nachweises von Arbeits-/Überstunden wegen Cyberattacke
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Diskussion
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Das System zur elektronischen Zeiterfassung für Beschäftigte einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Bibliothek) ist in der Zeit nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1ABR 22/21) durch einen Ransomware-Angriff (Cyberattacke mit Unbrauchbarmachung aller Daten) wegen des Totalausfalls aller IT-Systeme nicht mehr einsatzfähig und auch nicht wieder auf den Status quo ante wiederherstellbar. Alle Datensätze sind gelöscht. In bestimmten Bereichen fallen dadurch sehr viele Überstunden an. Ein persönlicher Stundenzettel wird nun teilweise geführt, regelmäßig vom jeweiligen Leitungspersonal aber nicht gegengezeichnet. Den Nachweis über schon vor der Cyberattacke bestandene Arbeitszeitüber- oder unterhänge können weder jeweiliger Arbeitnehmer noch -geber aufgrund des Datenverlusts führen. Welches praktikable Vorgehen verspricht den betroffenen Arbeitnehmern für einen Ausgleich ihrer bereits geleisteten Arbeits-/Überstunden die besten Erfolgsaussichten? Wie sollte vorgegangen wer