Uneinigkeit über Geschäftsabschluss
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Diskussion
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Fragte vor über 4 Monaten einen Dienstleister (Partyservice) für meine Anstehende Hochzeit an. Dieser sendete mir verschiedene Angeboten, ich entscheid mich für eines. Der Dienstleister schickte mir eine Auftragsbestätigung und reagierte anschließend nicht mehr auf Rückfragen meinerseits. Da das Angebot folgenden Satz enthält: „Ohne Anzahlung keine Abfahrt zum Auftrag“, entschied ich mich dazu die geforderte Anzahlung nicht zu leisten.
Nun mehr als 4 Monate später und 6! Tage vor der Hochzeit rief mich der Dienstleister an um sich über die Details des Auftrags zu erkundigen. Ich sagte ihm, es ist nie zu einen Geschäft gekommen. Nun verlangt er von mir den vollen Preis zu zahlen da ich meine „Stornierungsfrist“, welche nie irgendwo angegeben war (auch hat der Dienstleister keine AGB), nicht einhielt.In meinen Augen ist hier kein Geschäft zustande gekommen, auch wenn ich eine Auftragsbestätigung erhielt kann von keiner Einigung die Rede sein.