Umzug mit Kind ins Ausland – rechtliche Fragen
Einordnung des Falls:
Die von Ihnen geschilderte Frage fällt in das Rechtsgebiet des Familienrechts und des internationalen Rechts.
Analyse des Sachverhalts:
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Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Sie haben das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihren Sohn. Dies bedeutet, dass Sie allein entscheiden können, wo Ihr Sohn lebt.
Einschlägige Gesetze:
- § 1628 BGB: Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Umzug ins Ausland:
Sie können mit Ihrem Sohn in die USA umziehen, ohne die Zustimmung des Kindsvaters einzuholen.
Einschlägige Gesetze:
- Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)
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Widerspruchsrecht des Kindsvaters:
Der Kindsvater kann gegen den Umzug Widerspruch einlegen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ihm das Sorgerecht entzogen wurde oder wenn er ein schwerwiegendes Umgangsrecht hat.
Einschlägige Gesetze:
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Verfahren:
Wenn der Kindsvater Widerspruch einlegt, wird das Familiengericht entscheiden, ob der Umzug zulässig ist.
Einschlägige Gesetze:
- § 169 FamFG: Verfahren in Familiensachen
Empfehlung:
Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung mit einem Anwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Die telefonische Rechtsberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fall mit einem Anwalt zu besprechen und die rechtlichen Schritte zu besprechen.
Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:
Sie können eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Suche nach einem Anwalt für Familienrecht:
Sie können auf rechtsanwalt.com nach einem Anwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe suchen.
Hinweis:
Diese Angaben dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte zu wahren.
Zu Ihrer Frage:
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Umzug:
Sie können mit Ihrem Sohn in die USA umziehen, ohne die Zustimmung des Kindsvaters einzuholen.
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Widerspruch des Kindsvaters:
Der Kindsvater kann gegen den Umzug Widerspruch einlegen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ihm das Sorgerecht entzogen wurde oder wenn er ein schwerwiegendes Umgangsrecht hat.
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Verfahren:
Wenn der Kindsvater Widerspruch einlegt, wird das Familiengericht entscheiden, ob der Umzug zulässig ist.
Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten eines Umzugs zu beurteilen.
Zusätzliche Hinweise:
- Sie können sich beim Familiengericht informieren, ob der Umzug zulässig ist.
- Sie können auch einen Anwalt um Rat fragen, wie Sie sich gegen den Widerspruch des Kindsvaters wehren können.