Übernahme der Kosten den Nottransports in der Schweiz ohne Auslandsversicherung (feststellung der höhe)
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Diskussion
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Ich bin Ende Januar in der Schweiz beim Rodeln verunglückt. Die Krankenkasse bat mich in einem Schreiben die Rechtlage auszuwählen nach der die Erstattung ablaufen soll. Die waren und sind mir nicht bekannt.
Darum bat ich um eine Evaluierung der jeweiligen Höhen der Erstattungsbeträge. Die wurde mich nicht gewährt ohne mich mit einem direkt damit verbundenen Abschlag einverstanden zu erklären.
Ohne exakte Beträge zu kennen ist mir keine sinnvolle Entscheidung möglich. Angaben in Prozent würden mir ausreichen (Bsp. DE bis 10% der kosten aber max 10 €)
Noch ist der Fall in Bearbeitung.
Bei meinem ersten Telefonat wurde mir zugesagt, dass wenn ich im Vordruck beide möglichen Optionen ankreuzen würde mir eine Beratung zu Teil werden würde.
Bei meinem Telefonat heute wurde mir gesagt, dass bei einer nicht eindeutigen Auswahl automatisch nach ausländischem Recht berechnet und erstattet werden würde. Das steht in direktem Gegensatz zu der Aussage im ersten Telefonat.MFG Ottenweß