20.07.2025

Übermäßige Rauchentwicklung, nach zwei Reparaturversuchen jedes mal neue Probleme

  • Ersteller
    Diskussion
  • #428697 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich habe am 7.3.2025 bei einem Händler (Autohaus Naim, Darmstadt) einen Ford Fiesta Diesel (EZ 2015, 116000 km) erworben.
    Nach einer Weile ist mir aufgefallen, dass der Wagen beim Start eine große Menge weißen Qualm ausstößt. Ich habe den Wagen meiner Werkstatt gezeigt. Die haben undichte Einpritzung vermutet, und mir geraten, mich wegen Gewährtleistung an den Händler zu wenden. Am 17.5. habe ich den Wagen dem Händler vorbeigebracht. Der hat für die Reparatur 3 Wochen (!) benötigt, und letztendlich nur eine Flasche Systemreiniger in den Tank gekippt. Das hatte den Erfolg, dass der Wagen eine Woche später überhaupt nicht mehr gestartet ist. Vom Händler abschleppen lassen, der hat nach weiteren drei Wochen die Kraftstoffpumpe getauscht. Einige Tage später ist die Motorwarnlampe angegangen, meine Werkstatt hat das ausgelesen und einen defekten Luftmassesensor und Rußpartikelfilter festgestellt. Darauf habe ich dem Händler meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, aber der weigert sich.

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  • #428718 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Guest,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung. Sie sprechen hier ein klassisches Problem aus dem Kaufrecht an, konkret im Zusammenhang mit der sogenannten Sachmängelhaftung beim Autokauf nach § 434 ff. BGB.

    1. Sachmangel liegt vor

    Ein Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Übermäßiger weißer Qualm, Probleme mit dem Motorstart, defekte Kraftstoffpumpe, Luftmassesensor sowie ein verstopfter Rußpartikelfilter deuten sehr wahrscheinlich auf mehrere nicht unerhebliche Mängel hin. Diese lagen entweder schon bei Übergabe vor oder traten kurz danach auf.

    Da Sie das Auto von einem Händler als Verbraucher gekauft haben, greift außerdem die sogenannte Beweislastumkehr nach § 477 BGB innerhalb der ersten 12 Monate (früher 6 Monate). Das bedeutet: Es wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen.

    2. Rechte im Falle eines Mangels

    Nach dem Gesetz haben Sie folgende Rechte gegen den Händler:

    • zunächst Nacherfüllung (§ 439 BGB) verlangen – also Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (bei Fahrzeugen meist Reparatur),
    • wenn diese scheitert oder unzumutbar ist, dann Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 323 BGB) oder Minderung sowie ggf. Schadensersatz.

    3. Was Sie bereits getan haben – und was das rechtlich bedeutet

    Sie haben dem Händler zweimal die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben:

    1. Erster Reparaturversuch: nur Einfüllen von Systemreiniger
    2. Zweiter Versuch: Austausch der Kraftstoffpumpe

    Beide Maßnahmen waren erfolglos oder hatten zur Verschlechterung des Zustands geführt:

    • Das Auto startete nach dem ersten Eingriff nicht mehr (Systemreiniger)
    • Nach der zweiten Maßnahme traten erneut Fehler auf (Luftmassenmesser, Partikelfilter)

    Damit ist aus rechtlicher Sicht die Nacherfüllung fehlgeschlagen (§ 440 BGB). In so einem Fall steht Ihnen grundsätzlich das Recht zum Rücktritt offen, sofern die Mängel nicht nur geringfügig sind – was hier aufgrund der Funktionseinschränkungen (Startprobleme, Warnleuchten, Sensorfehler) wohl nicht anzunehmen ist.

    4. Der Rücktritt – und die Reaktion des Händlers

    Ihr Rücktritt dürfte daher wirksam sein, sofern Sie ihn richtig erklärt haben (am besten schriftlich und nachweisbar). Dass der Händler sich weigert, ändert daran zunächst nichts. Allerdings wird die Sache oft streitig – der Händler könnte behaupten, die Mängel seien nicht erheblich oder nicht bei Übergabe vorhanden gewesen. Deshalb ist eine rechtliche Durchsetzung wahrscheinlich notwendig.

    5. Konkretes Vorgehen – Schritt für Schritt

    1. Setzen Sie dem Händler schriftlich eine letzte Frist (zum Rücktritt oder zur Rücknahme des Fahrzeugs) – mit Fristsetzung von 7 oder 14 Tagen.
    2. Verweisen Sie darauf, dass bereits zwei erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben.
    3. Schildern Sie die Mängel nochmals genau. Bitten Sie ggf. Ihre Werkstatt um eine schriftliche Stellungnahme.
    4. Sollte innerhalb der Frist keine Einigung zustande kommen, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, um den Rücktritt ggf. gerichtlich durchzusetzen.

    Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht wird Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rücktrittsrechte oder auch bei der Geltendmachung von Minderung oder Schadensersatz unterstützen.

    Empfehlung

    Da sich der Händler bereits weigert, den Rücktritt zu akzeptieren, ist anwaltliche Hilfe in Ihrem Fall sehr zu empfehlen. Denken Sie daran: Eventuell können Sie auch eine Rechtsschutzversicherung nutzen, um die Kosten zu decken.

    Sie finden kompetente Unterstützung über die Deutsche Rechtsanwaltshotline oder gezielt über eine Anwaltssuche.

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Vertragsrecht.

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