Toilette nur eingeschränkt nutzbar (Beinraum) – Vermieter zum Umbau verpflichtet
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Diskussion
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Meine Frage zum Thema Mietrecht:
Ich wohne seit gut einem Jahr in einer Wohnung mit einem sehr kleinen „Schlauch“-Badezimmer. Beim Eintritt in das Badezimmer steht direkt die Toilette – quer im Raum. Dahinter folgen Waschbecken und Dusche. Die Toilette ist nicht angeschrägt, sondern steht senkrecht zur Wand: der Freiraum davor beschränkt sich auf 20/21cm was sowohl das Eintreten in das Bad erschwert also auch die Nutzung dessen. Mit 1,80m Größe kann ich nicht auf der Toilette gerade sitzen, auch kleinere Gäste vermögen dies nicht / kaum. Die einzige Möglichkeit der Nutzung besteht, in dem man sich schräg drauf setzt, was alle körperlichen Toiletten-Notwendigkeiten erschwert und einschränkt. Eine normale Nutzung ist nicht möglich. Der Hausmeister hat bereits das Problem gesichtet und es war eine Firma da zum Schrägstellen der Toilette – dies ist jedoch nicht möglich, ohne das Bad komplett umzubauen (Toilette vor die Dusche, Waschbecken in den Eingang), der Auftrag wurde also abgebrochen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist der Vermieter verpflichtet mir ein Bad mit genügend Beinraum zur Benutzung der Toilette zur Verfügung zu stellen? Auch der Bewegungsraum vor dem Waschbecken ist stark eingeschränkt. Alle meine eigenen Recherchen finden zu diesem konkreten Problem nichts.
Vielen Dank und herzliche Grüße!