Teilabnahme Sondervermögen bei Immobilienkauf nichtig
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Diskussion
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Bei der Übergabe meiner Eigentumswohnung wurde auch Sondervermögen in Form eines Gartengrundstücks übergeben. Dieses war zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft. Konkret bedeutet dies, dass entgegen des ursprünglich, notariell beurkundeten Vertrags nur ca. 2/3 der erworbenen Gartenfläche zur Nutzung übergeben wurden. Dieser Mangel wurde weder mündlich noch schriftlich bei der Übergabe durch die Immobiliengesellschaft erwähnt. Eben dieses Sondereigentum weißt weitere Mängel aufgrund seiner Nutzungsfläche (steil abfallend statt ebenerdig) auf. Die Immobiliengesellschaft besteht darauf, dass die Abnahme erfolgt ist und daher nachträglich kein Mangel angemeldet werden kennen. Durch die aus meiner Sicht vorliegende Täuschung bei der Übergabe, in Form des bewussten verschweigen der fehlenden Gartenfläche, hat die Teil-Abnahme des Sondervermögens aus meiner Sicht nicht stattgefunden, weshalb auch weiterhin Mängel im Bezug auf die Beschaffenheit der Fläche geltend gemacht werden können.