16.03.2024

Stromsperre

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395443 Antworten

    Ramona
    Gast

    Hallo, im September 23 zog ich um und gab das auch meinem grundversorger bekannt. Leider liefen die Zahlungen nicht von meiner Seite aus. Nun kam es hart auf hart und sie sperrten mir den strom.

    Ich habe mich direkt ans Jobcenter gewandt. Jetzt sind 1077€ bei der neuen Adresse offen. Diese habe ich nun bezahlt. Jetzt kommen sie an, da ich die alte Wohnung ja nicht abgemeldet hatte, kommen dort nun die kosten auch auf mich zu. Da von der alten Adresse die schlussrechnung und Jahresrechnung geschätzt wurde, kann das jobcenter mir mit einem Darlehen bzw Bewilligung nicht helfen. Der grundversorger sagte vor einer Woche das die schlussrechnung Korrektur 1 bis 2 Wochen dauern würde. Habe jetzt nochmal angefragt dort wurde mir gesagt das dies i.d.R mehrere Wochen dauern würde.

    Wir sitzen jetzt seit 2 Wochen ohne strom.

    Jobcenter zahlt, sobald die korrigierte schlussrechnung vorliegt.

    Und der Grundversorger antwortete erst damit, das der neue Vertrag der neuen Wohnung bezahlt werden müsse um die sperre aufzuheben. Dies tat ich.

    Nach wiederholter Nachfrage sagten sie es müsse erst alles gezahlt werden.

    Es handelt sich um getrennte vertragsnummern. Die alte Wohnung strom und Gas und die neue Wohnung strom und Gas. Während die neue Wohnung Gas vom jobcenter bezahlt wurde.

    Die alte Wohnung liegt nun bei ca. 3000€ weil die Grundversorgung meint, den Abschlag von 140 auf 460€ anzuheben. Und dies dann halt nicht gezahlt wurde. Da es zur alten Adresse hin ist.

    Habe ein Übergabeprotokoll abgegeben, allerdings erst jetzt. Rückwirkend können sie da angeblich nichts machen.

    Es leben 2 Kinder mit in der Wohnung 3 und 8 Jahre alt.

    Kann ich irgendwas unternehmen?

    Kann mir irgendjemand helfen?

    Ich kann nicht mehrere Wochen warten.Hallo, im September 23 zog ich um und gab das auch meinem grundversorger bekannt. Leider liefen die Zahlungen nicht von meiner Seite aus. Nun kam es hart auf hart und sie sperrten mir den strom.
    Ich habe mich direkt ans Jobcenter gewandt. Jetzt sind 1077€ bei der neuen Adresse offen. Diese habe ich nun bezahlt. Jetzt kommen sie an, da ich die alte Wohnung ja nicht abgemeldet hatte, kommen dort nun die kosten auch auf mich zu. Da von der alten Adresse die schlussrechnung und Jahresrechnung geschätzt wurde, kann das jobcenter mir mit einem Darlehen bzw Bewilligung nicht helfen. Der grundversorger sagte vor einer Woche das die schlussrechnung Korrektur 1 bis 2 Wochen dauern würde. Habe jetzt nochmal angefragt dort wurde mir gesagt das dies i.d.R mehrere Wochen dauern würde.
    Wir sitzen jetzt seit 2 Wochen ohne strom.
    Jobcenter zahlt, sobald die korrigierte schlussrechnung vorliegt.

    Und der Grundversorger antwortete erst damit, das der neue Vertrag der neuen Wohnung bezahlt werden müsse um die sperre aufzuheben. Dies tat ich.
    Nach wiederholter Nachfrage sagten sie es müsse erst alles gezahlt werden.
    Es handelt sich um getrennte vertragsnummern. Die alte Wohnung strom und Gas und die neue Wohnung strom und Gas. Während die neue Wohnung Gas vom jobcenter bezahlt wurde.
    Die alte Wohnung liegt nun bei ca. 3000€ weil die Grundversorgung meint, den Abschlag von 140 auf 460€ anzuheben. Und dies dann halt nicht gezahlt wurde. Da es zur alten Adresse hin ist.
    Habe ein Übergabeprotokoll abgegeben, allerdings erst jetzt. Rückwirkend können sie da angeblich nichts machen.

    Es leben 2 Kinder mit in der Wohnung 3 und 8 Jahre alt.

    Kann ich irgendwas unternehmen?
    Kann mir irgendjemand helfen?

    Ich kann nicht mehrere Wochen warten.

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  • #395485 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Schritt 1: Einordnung des Rechtsgebiets

    Das Rechtsgebiet, das bei der geschilderten Situation relevant ist, ist das Energierecht. Daneben können aber auch das Vertragsrecht und das Verbraucherrecht eine Rolle spielen.

    Schritt 2: Analyse des Sachverhalts

    Zunächst ist es wichtig, den genauen Sachverhalt zu klären. Dazu gehören folgende Fragen:

    • Wie erfolgte der Umzug? Wurde der Umzug ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt und beim Versorger angemeldet?
    • Welche Informationen wurden Ihnen vor Vertragsschluss mitgeteilt? Wurden Sie über die Kosten und die Laufzeit des Abos informiert?
    • Haben Sie den Vertrag widerrufen? Wenn ja, wann und wie?
    • Haben Sie bereits Zahlungen geleistet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
    • Wie hoch sind die aktuellen Schulden bei beiden Wohnungen?
    • Wurde ein Härtefallantrag gestellt?

    Schritt 3: Prüfung der Rechtslage

    Anhand des ermittelten Sachverhalts kann die Rechtslage geprüft werden. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte relevant:

    • War der Vertragsschluss wirksam? Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über die Kosten und die Laufzeit des Abos informiert wurden, war der Vertragsschluss möglicherweise unwirksam.
    • Ist der Vertrag bereits beendet? Wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen haben, ist er bereits beendet.
    • Haben Sie Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen? Wenn der Vertrag unwirksam war oder bereits beendet ist, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen.
    • Besteht ein Anspruch auf eine Unterbrechung der Sperrung? Aufgrund der unzumutbaren Härte durch zwei Kleinkinder könnte ein Anspruch auf eine Unterbrechung der Sperrung bestehen.
    • Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu senken? Es kann ggf. möglich sein, die Kosten durch eine Senkung des Abschlags oder durch einen Wechsel des Anbieters zu senken.

    Schritt 4: Ergreifen von Maßnahmen

    Je nach Ergebnis der Rechtsprüfung können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen.

    • Wenden Sie sich an Ihren Versorger. Teilen Sie ihm Ihre Situation mit und bitten Sie um eine Ratenzahlung oder eine Stundung der Zahlung.
    • Stellen Sie einen Härtefallantrag. In diesem Antrag sollten Sie darlegen, warum Sie die Kosten nicht auf einmal bezahlen können.
    • Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Prüfung der Rechtslage und der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

    Wichtige Hinweise:

    Diese Ausführungen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Fall haben.

    Empfehlung:

    Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen. Auf rechtsanwalt.com finden Sie eine Vielzahl von Anwälten, die sich auf das Energierecht spezialisiert haben.

    Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:

    https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Suche nach einem Anwalt:

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    Einschlägige Gesetze:

    • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Verbraucherrechtsgesetz (VerbrKrG)

    Zusätzliche Informationen:

    • Verbraucherzentrale Energie:
    • Bundesnetzagentur
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