Strafzettel – KFZ parkt in freiem Parkbereich und ragt in Bereich mit Parkscheibe ein
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Diskussion
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Person A hat mit seinem Fahrzeug in einer Parklücke geparkt, die zu 2/3 im freien Parkbereich liegt und zu 1/3 im Bereich “Parken mit Parkscheibe” liegt.
Die Bereiche sind nicht über eine Bodenmarkierung abgegrenzt (eine durchgängige Fläche), lediglich durch das “P”-Schildzeichen.
Da der Parkplatz zum größten Teil im freien Bereich lag, wurde keine Parkscheibe hinterlegt.
Daraufhin wurde ein Verwarngeld in Höhe von 20,00 € ausgestellt, da ohne Parkscheibe in einem Bereich mit vorgeschriebener Scheibe geparkt wurde.Die Frage die sich stellt ist:
– Ist das Verwarngeld korrekt ausgestellt (Tatbestand ist nicht wirklich treffend)?
– Falls ja, ab wann müsste eine Parkscheibe hinterlegt werden?
Sobald das Auto auch nur ein Stück in den beschilderten Bereich reinragt?