24.06.2025

Stellungnahme zu dem gegen mich erhobenen Vorwurf:

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    Diskussion
  • #428451 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich bin chinesische Staatsbürgerin und studiere Biologie an der TUM. Für meine Masterarbeit am Klinikum MRI war ein Vertrag mit dem Labor nötig. Um ihn zu erfüllen, musste ich laut Laborvorgabe meine Aufenthaltserlaubnis verlängern.
    Da mein Mietvertrag im Studentenwohnheim Freising im Oktober 2023 endete, suchte ich dringend eine bezahlbare Unterkunft in München, blieb aber erfolglos.In einer chinesischen WeChat-Gruppe rieten mir andere Studierende, mich übergangsweise an einer Adresse anzumelden (AN) und später umzuziehen.
    Ein Bekannter stellte mir eine Frau vor, die sich als Vermieterin ausgab. Für 120 Euro erhielt ich einen unterschriebenen Mietvertrag und Hinweise zur Anmeldung. Da ich von ähnlichen Fällen auf „Xiaohongshu“ gelesen hatte, hielt ich das für legal.
    Am 20. Juni 2025 erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf einen gefälschten Mietvertrag. Erst dadurch wurde mir die Lage bewusst. Die Frau behauptet bis Gestern weiter, die Unterschrift sei echt.

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  • #428481 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrte Guest,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und das ausführliche Schildern Ihrer Situation. Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Situation verunsichernd für Sie ist, insbesondere wenn Sie sich stets bemüht haben, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Damit Sie sich ein besseres Bild über Ihre rechtliche Situation machen können, erläutere ich Ihnen im Folgenden Schritt für Schritt die rechtlichen Grundlagen und empfehle konkrete Maßnahmen, um Ihren Standpunkt darzustellen und Ihre Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden wirksam zu formulieren.

    1. Rechtlicher Hintergrund: Verdacht der falschen Anmeldung (Scheinanmeldung)

    Nach deutschem Melderecht (§ 54 Absatz 3 Bundesmeldegesetz – BMG) handelt es sich bei Scheinanmeldungen – also Anmeldungen an einer Adresse, an der man tatsächlich nicht wohnt – um Ordnungswidrigkeiten, in schwerwiegenden Fällen auch um Straftaten, insbesondere nach:

    • § 263 StGB – Betrug
    • § 271 StGB – Falschbeurkundung im Amt (bspw. durch Vorlage falscher Unterlagen beim Amt)

    Auch das Ausländerrecht (z. B. § 95 Aufenthaltsgesetz – illegale Aufenthaltserlangung durch unrichtige Angaben) kann berührt sein, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis unter Angabe unrichtiger Tatsachen erhalten haben.

    Die Strafbarkeit hängt allerdings stets vom subjektiven Tatbestand ab – also davon, ob Sie vorsätzlich oder irrtümlich gehandelt haben. Und genau hier liegt Ihre Chance, sich zu entlasten.

    2. Ihre Argumentation: Kein Vorsatz – Sie wurden getäuscht

    In Ihrer Fallkonstellation deuten mehrere Umstände darauf hin, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, sondern getäuscht wurden und unwissentlich eine möglicherweise gefälschte Anmeldung vorgenommen haben:

    • Sie waren gezwungen, kurzfristig eine neue Adresse zu finden, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
    • Andere Studierende gaben Ihnen (falsche) rechtliche Hinweise, was scheinbar gängige Praxis sei.
    • Die „Vermieterin“ trat glaubwürdig auf, hatte einen unterschriebenen Vertrag vorbereitet und verlangte Geld – ein Verhalten, das der echten Vermietung stark ähnelt.
    • Sie hatten keine Anhaltspunkte für eine Fälschung, etwa durch ungewöhnliche Inhalte oder erkennbare Unstimmigkeiten.
    • Die Vermieterin behauptet weiterhin, dass der Mietvertrag gültig sei – auch dies machte es für Sie unmöglich, den Betrug frühzeitig zu erkennen.

    3. Was Sie jetzt tun sollten

    Ich empfehle Ihnen folgendes strukturiertes Vorgehen:

    a) Schriftliche Stellungnahme vorbereiten

    Verfassen Sie ein Schreiben an die Ermittlungsbehörde (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft), in dem Sie Ihre Sichtweise wie folgt darstellen:

    • Erklären Sie, warum Sie dringend einen Wohnsitz nachweisen mussten (Aufenthaltstitel, keine Wohnung mehr in Freising etc.).
    • Schildern Sie Ihren Kenntnisstand zur Rechtmäßigkeit der Adresse – insbesondere, dass Sie glaubten, alles sei legal.
    • Weisen Sie auf Ihre Sprachbarrieren und Ihren eingeschränkten rechtlichen Erfahrungshorizont bergend in einem fremden Land hin.
    • Führen Sie aus, dass Sie den Mietvertrag und die Anmeldung nicht in Täuschungsabsicht vorgelegt haben, sondern in dem festen Glauben, alles korrekt zu machen.

    Ein Beispiel für eine passende Formulierung:

    „Ich war zum damaligen Zeitpunkt in einer sehr schwierigen Lage. Ich habe gutgläubig einem Vertrag vertraut, der mir von einer mir als Vermieterin vorgestellten Frau vorgelegt wurde. Ich hatte keine Kenntnisse davon, dass es sich um eine gefälschte oder illegale Anmeldung handelt. Mir lag es in keinster Weise daran, Behörden zu täuschen oder Unrecht zu begehen.“

    b) Zeugen benennen

    Falls Sie Personen benennen können (z. B. Studierende in der WeChat-Gruppe oder den Bekannten, der die Vermieterin vermittelt hat), geben Sie diese als Zeugen an. So können Ermittler die Umstände objektiv nachvollziehen.

    c) Strafverteidiger konsultieren

    Da es sich möglicherweise um einen strafrechtlich relevanten Vorwurf handelt und auch Ihr Aufenthaltsstatus betroffen sein könnte, empfehle ich dringend, einen im Ausländerrecht und Strafrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

    Hier können Sie gezielt nach einem geeigneten Rechtsanwalt suchen:
    Anwalt für Ausländerrecht finden

    Zusätzlich kann auch Erfahrung im Strafrecht wichtig sein:
    Anwalt für Strafrecht finden

    4. Weitere Hinweise

    • Sorgen Sie bei Behörden künftig stets dafür, dass Sie Originaldokumente und die Echtheit von Unterschriften nachvollziehen können.
    • Vermeiden Sie künftig alle strukturell ähnlichen „Hilfsangebote“ in nicht-offiziellen Gruppen oder Apps. Im Zweifel: fragen Sie vorab einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
    • Bewahren Sie alle Unterlagen, die Sie zu der Anmeldung und der angeblichen Vermietung bekommen haben.

    5. Fazit

    Nach Ihrer Schilderung scheint es wahrscheinlich, dass Sie selbst Getäuschte sind und kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt. Dennoch sollte ein Anwalt Ihre Stellungnahme prüfen und Sie ggf. gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft vertreten – das ist auch mit Blick auf Ihren Aufenthaltstitel wichtig.

    Ein erfahrener Anwalt kann unter Umständen bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 StPO (geringfügige Schuld) erreichen, falls sich Ihre Angaben bestätigen lassen.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, die Situation lässt sich bald zu Ihren Gunsten klären.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr digitales Rechtsteam

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website:
    https://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/.

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