Staatsanwaltschaft prüft Jahre später wirtschaftliche Verhältnisse
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Diskussion
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<div>Sehr geehrte Damen und Herren,</div><div>
</div><div>ich wurde aufgrund div. Jugendsünden 2013 rechtskräftig verurteilt und die Kosten des gesamten Verfahrens (SUMME X)(SUMME X) gingen zu meinen Lasten.</div><div>Es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung von monatlich 30,00€ getroffen und damit war die Sache vorerst erledigt!
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</div><div>Jetzt kam die Tage ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit der Post in dem ging es über den noch offenen Restbetrag aus damaligen Verfahren. Explizit geht es darum meine derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und ich solle alles offen darlegen wie mtl. Einkünfte, Vermögen, Mieteinkünfte usw.</div><div>Nach zehn Jahren haben sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse natürlich komplett verändert und ich bin als selbstständiger Unternehmer tätig. Ich möchte nur sehr ungern meine finanziellen Verhältnisse offen darlegen.</div><div>
</div><div>Mir wäre es sehr recht weiterhin die bisher bestehende kleine Ratenzahlung von 30,00€ aufrechtzuerhalten.</div><div>Eine sofortige Bezahlung des Gesamtbetrags ist für mich derzeit nicht möglich.</div><div>
</div><div>Daher meine Frage:</div><div>
</div><div>Ist die Staatsanwaltschaft dazu berechtigt nach so vielen Jahren meine wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und bin ich aufgrund dessen dazu verpflichtet meine Einkünfte + Vermögen etc. offen darzulegen? </div><div>
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</div><div>Für eine konkrete Antwort wäre ich sehr dankbar!</div><div>
</div><div>Mit freundlichen Grüßen </div><div>Marvin</div><div>
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