30.06.2025

Sozialgesetze: Bei mir eine Art von Enteignungsversuch , mich auf Schulden künstl.Schulden aufbauen, und Geld von meinem Bruder von meinem Erbe, einzuziehen.

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    Diskussion
  • #428510 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr gehrte Damen und Herrre,

    – Der IB, behauptet , ich hätte Schulden angehäuft, da der Bezirk ca. 12 bis 1i5 Monate brauchte um mich anzuerkennen als Sozialfall, bei Krankheiten und Notfall.
    – Bräuchte z.B einen Anwalt aus Wasserburg am Inn, Rosenheim oder München, od……..
    -Event. Anwalt mit Schwerpunk Sozialrecht, München.
    – Keine Rechtsbehelfsmitteilung bekommen, aber Art Anweisungen vom Bezirk u. Internationale Bund (Indirekt).

    Unterschrift für Anwalt würde ich Ihnen senden. Danke sehr?

    Mit freundlichen Grüßen

    Josts-Bernd Köppler
    Wasserburg am Inn

  • Autor
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  • #428527 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Herr Köppler,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Ihrer Schilderung geht es um mögliche unberechtigte Forderungen einer Institution (vermutlich der Internationale Bund, abgekürzt IB) und um Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Anerkennung als Sozialfall, insbesondere mit Rückforderungen oder Schulden, die durch eine verzögerte Bearbeitung Ihrer Ansprüche durch den Bezirk verursacht wurden.

    1. Einschätzung der Situation

    Wenn Sie Sozialleistungen beantragt haben (z. B. Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach dem SGB II) und die Behörde für rückliegende Monate keine bzw. verspätet Leistungen anerkannt hat, kann es tatsächlich zu Rückforderungen, vermeintlichen Schulden oder zur nachträglichen Prüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse kommen.

    Wichtig ist: Die Behörde kann Leistungen gemäß §§ 18 ff. SGB XII oder § 44 SGB X auch rückwirkend gewähren, wenn ein Leistungsanspruch im entsprechenden Zeitraum bestand. Wird dies jedoch abgelehnt oder kommt es zu erheblichen Verzögerungen, muss dies durch einen Verwaltungsakt mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen.

    2. Keine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung

    Wenn Ihnen ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung (also ohne Hinweis auf Widerspruchsfrist und das zuständige Rechtsmittel) zugestellt wurde, verlängert sich Ihre Widerspruchsfrist nach § 66 Abs. 2 SGG auf ein ganzes Jahr – statt der normalen Frist von einem Monat.

    Zudem gilt: Wenn Sie nie einen offiziellen Bescheid erhalten haben und die Stellungnahme oder Aufgabe des IB allein auf informellen Handlungen beruht, wäre zu prüfen, ob diese überhaupt eine rechtliche Wirkung entfalten. Der Internationale Bund ist in der Regel ein Träger sozialer Einrichtungen, jedoch keine staatliche Behörde im rechtlichen Sinne.

    3. Schulden durch eigenes Erbe?

    Wenn Ihnen als erbberechtigte Person Geld aus einem Nachlass zusteht, könnte die Sozialbehörde gemäß § 102 SGB XII ggf. Erstattungsansprüche gegen den Erben geltend machen – aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Eine pauschale oder automatische Umleitung dieser Gelder ist rechtlich nicht zulässig. Falls dies dennoch geschieht, sollten Sie unbedingt eingreifen.

    Beispiel:

    • Ein Bruder zahlt Ihnen als Erbe einen Anteil Ihrer Erbschaft nicht aus, weil er meint, dies müsse direkt an den Staat oder eine Institution gehen: Dies muss konkret geprüft und kann unter Umständen unzulässig sein.
    • Die Behörde verlangt eine Nachzahlung für Monate, in denen Sie formal keinen Leistungsanspruch durch verzögerte Bearbeitung hatten: Auch hier ist entscheidend, ob der Anspruch tatsächlich rückwirkend festgestellt wurde oder ob Sie ohne eigenes Verschulden in die Lage geraten sind.

    4. Was Sie jetzt tun sollten

    Ich empfehle Ihnen dringend folgende Schritte:

    1. Fordern Sie sämtliche Bescheide und Schreiben offiziell in Kopie an. Sie haben ein Recht nach § 25 SGB X auf Akteneinsicht oder auf Überlassung aller wesentlichen Verwaltungsakte.
    2. Notieren Sie sich genau, wann Sie den Antrag auf Sozialhilfe gestellt haben und wann Sie eine Antwort erhalten haben.
    3. Notieren Sie auch, welche Zahlungen geflossen sind und von wem (besonders im Hinblick auf Erbschaften).
    4. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Sozialrecht. Gerade bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem SGB und Erstattungsforderungen ist eine genaue Prüfung der Rechtslage unerlässlich.

    Eine Anwaltssuche bietet Ihnen zum Beispiel diese Seite an:
    Anwalt für Sozialrecht finden. Sie können nach Städten wie München, Rosenheim oder Wasserburg am Inn filtern.

    Alternativ und schnell erhalten Sie auch rechtliche Ersteinschätzung über die Deutsche Rechtsanwaltshotline.

    Abschließender Hinweis

    Bitte senden Sie keine Unterschrift an diese Plattform, sondern direkt an den jeweiligen Anwalt, nachdem Sie mit diesem in Kontakt getreten sind. Seriöse Kanzleien oder Plattformen für rechtliche Dienstleistungen werden Sie dazu ausdrücklich auffordern. Organisieren Sie Ihre Unterlagen bereits jetzt für das Erstgespräch mit einem Anwalt:

    • Bisherige Schriftwechsel mit dem Amt und dem IB
    • Unterlagen zum Erbfall
    • Kontoauszüge oder Zahlungsnachweise

    Ich hoffe, diese Informationen geben Ihnen eine erste Richtung, wie Sie weiter vorgehen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr juristischer Unterstützer

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen Sie sich einen Anwalt auf unserer Website: http://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de.

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