11.04.2024

Sorgeberechtigte und Weitergabe von persönlichen Daten

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395708 Antworten

    Armin
    Gast

    Hallo,

    kann mir jemand die Frage beantworten, ob ein Sorgeberechtigter (z. B. Mutter oder Vater, gesetzlicher Betreuer) persönliche, auch gesundheitliche Daten seines Kindes bzw. Betreuten mit den Mitgliedern bestimmter Gruppen (z. B. Selbsthilfevereine) teilen darf? Häufig sieht man z. B. auf den Websites von Selbsthilfevereinen – aber auch auf öffentlichen Plattformen wie Facebook – Beschreibungen oder „Porträts“ von betroffenen Kindern oder Erwachsenen. Letztere sind ja häufig nicht in der Lage, einer solchen Offenlegung zu widersprechen. Macht es für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer solchen Offenlegung einen Unterschied, ob es sich beim Datenempfänger um einen geschlossenen Personenkreis oder eine offene Informationsplattform handelt? Könnte auch der Zweck der Offenlegung (z. B. Vernetzung mit anderen Betroffenen, Briefing von Fachkräften)  für die Zulässigkeit eine Rolle spielen?

    Ich weiß: Viele „oders“ und viele Klammern… Wahrscheinlich wird man Fallunterscheidungen treffen müssen, aber ich bin kein Jurist und habe von der Gesetzeslage keine große Ahnung. Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine erste Einschätzung geben würde!

    Schöne Grüße
    Armin

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