19.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,…

  • Ersteller
    Diskussion
  • #380771 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hochgeschätzte Damen und Herren,

    leider befinde ich mich aktuell im Konflikt mit meiner Vermieterin.
    Seit September 2021 beziehe ich eine Mietwohnung. Diese kostet monatlich 1000,00 EUR (kalt). Die im September 2021 gezahlte Kaution betrug 2000,00 EUR.
    Im Dezember 2021 konnte ich die Wohnung aufgrund eines Wasserschadens, verursacht durch einen Nachbarn, mehrere Tage lang nicht bewohnen. Hier steht eine Forderung einer 100 %igen Mietminderung für 13 Tage (427,40€) sowie der Ausgleich der zusätzlichen Stromkosten (191,36€) durch die Trocknungsgeräte bis dato aus.

    Aufgrund mehrerer Mängel sowie der allgemeinen Situation wurde die Wohnung fristgerecht zum 31.05.2022 gekündigt.
    Da noch Forderungen meinerseits ausstehen und etwaige Diskrepanzen bestehen befürchte ich nun, dass meine Forderungen nicht beglichen werden.

    Ist es rechtlich möglich die Forderungen in der nächsten Mietzahlung von mir einzubehalten?
    Muss ich befürchten, dass dann die Kaution nicht zurückgezahlt wird?

    Vielen Dank

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