27.09.2024

schulden von verstorbene freund

  • Ersteller
    Diskussion
  • #397482 Antworten

    Anonym
    Gast

    hallo
    ich weiss nicht wie soll ich vorgehen,mein freund klaus bohn ist 13.9.2023 gestorben,er hat mir 20tausend euro geschuldet. ich habe von ihm verzeichnis unterschriebene.
    er hat gewohnt zusammen mit sohn matthias bauer von seine verstorbene Frau,er selber hat keine kinder gehabt. matthias bauer hat mich angerufen,er hat auch beim klaus bohn diese verzeichniss gefunden uber die schulden mir gegenuber.
    er behauptet er hat alles nachlassgericht ubergeben,bis heute habe ich kein info
    ich habe angefangen zu rescherschieren,wenn man sich selber nicht meldet bei nachlass gericht, wird niemand kontaktiert,und habe auch gelesen, dass nach drei jahren von todestag verjahrt mein anspruch.
    ich bin verzweifelt und weiss nicht wie soll ich vorgehen, matthias bauer tut mich immer trosten dass nachlassgericht braucht bis zu drei jahren, bis die angelegenheit geregelt wird
    bitte um hilfe,mein gesundheitszustand ist sehr schlecht,
    da ware frage ob eventuell diese anspruch auf meine frau

  • Autor
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  • #425805 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser schwierigen Situation sind. Ich werde Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie vorgehen können.

    1. **Prüfung des Nachlasses**: Zunächst sollten Sie ermitteln, ob es einen Nachlass gibt, aus dem Ihre Forderung beglichen werden kann. In Deutschland wird der Nachlass durch das Nachlassgericht verwaltet. Da Matthias Bauer angibt, alles dem Nachlassgericht übergeben zu haben, ist es sinnvoll, sich direkt beim Nachlassgericht zu informieren, welche Schritte unternommen wurden.

    2. **Nachlassgericht kontaktieren**: Sie sollten das zuständige Nachlassgericht kontaktieren. Fragen Sie nach dem Stand Ihres Anliegens und ob Ihre Forderung gegen Klaus Bohn beim Gericht eingegangen ist. Sie haben das Recht, Informationen über den Nachlass zu erhalten, insbesondere wenn Sie eine Forderung haben.

    3. **Frist für die Anmeldung Ihrer Forderung**: Bei der Anmeldung von Forderungen gegen den Nachlass gibt es Fristen. Diese sind in der Regel 6 Monate nach Bekanntgabe des Erbfalles. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Forderung so schnell wie möglich beim Nachlassgericht anmelden, um sicherzustellen, dass diese berücksichtigt wird.

    4. **Verjährung berücksichtigen**: Die Verjährungsfrist von drei Jahren bezieht sich auf die Forderung selbst, nicht auf die Bearbeitungszeit des Nachlassgerichts. Das bedeutet, Sie sollten Ihre Forderung schnellstmöglich anmelden, um sicherzustellen, dass Sie nicht Ihre Ansprüche verlieren.

    5. **Rechtsberatung in Anspruch nehmen**: Aufgrund der Komplexität dieser Situation und da es um Geldforderungen und Nachlassfragen geht, empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen und Ihnen raten, wie Sie vorgehen sollen. Sie finden passende Anwälte unter folgendem Link: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Erbrecht.

    6. **Anspruch auf Ihre Frau**: Sollten Sie versterben, können bestimmte Ansprüche auf Ihre Ehefrau übergehen, allerdings hängt dies von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der konkreten Nachlassregelung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anwalt kann Ihnen hier ebenfalls genauere Informationen liefern.

    Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine rechtsverbindliche Beratung darstellen und durch einen Anwalt ersetzt werden sollten.

    Ich hoffe, dass Sie bald klärende Informationen erhalten und wünsche Ihnen viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.

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