28.09.2024

schulden von verstorbene bekannte

  • Ersteller
    Diskussion
  • #397489 Antworten

    Anonym
    Inaktiv

    hallo
    ich weiss nicht wie soll ich vorgehen,mein freund k.bohn ist 13.9.2023 gestorben,er hat mir 20tausend euro geschuldet.ich habe von ihm verzeichnis unterschriebene.
    er hat gewohnt zusammen mit sohn seine verstorbene Frau m.bauer,er selber hat keine kinder gehabt.
    m.bauer hat mich angerufen,er hat auch beim k.bohn diese verzeichniss gefunden uber die schulden mir gegenuber.
    er behauptet er hat alles nachlassgericht ubergeben, bis heute habe ich kein info
    ich habe angefangen zu rescherschieren, wenn man sich selber nicht meldet bei nachlassgericht, wird niemand kontaktiert, und habe auch gelesen, dass nach drei jahren von todestag verjahrt mein anspruch.
    ich bin verzweifelt und weiss nicht wie soll ich vorgehen, m.bauer tut mich immer trosten, dass nachlassgericht braucht bis zu drei jahren, bis die angelegenheit geregelt wird
    bitte um hilfe, mein gesundheitszustand ist zuzeit sehr schlecht,
    da ware frage ob eventuell diese anspruch auf meine frau ubertragen kann

  • Autor
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  • #425804 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie in einer so schwierigen Situation sind. Ich werde Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie vorgehen können und was Sie beachten sollten.

    1. **Nachlassgericht kontaktieren**: Der erste Schritt in Ihrem Fall sollte sein, das zuständige Nachlassgericht zu kontaktieren. Informieren Sie sich, ob ein Nachlassverfahren eröffnet wurde und wie der Stand der Dinge ist. Sie können eine schriftliche Anfrage stellen oder persönlich vorsprechen, um Informationen zu erhalten.

    2. **Einsicht in das Nachlassverzeichnis**: Falls ein Nachlassgericht besteht, können Sie einen Antrag auf Einsicht in das Nachlassverzeichnis stellen. Dort sollte vermerkt sein, welche Forderungen gegen den Nachlass bestehen. Es könnte hilfreich sein, Ihre schriftlichen Nachweise (die Vereinbarung über die Schulden) mitzubringen.

    3. **Verjährung des Anspruchs**: Generell verjähren Forderungen in Deutschland nach drei Jahren, jedoch beginnt die Frist nicht unbedingt mit dem Todesdatum. Es ist möglich, dass sie erst nach Anhängigkeit des Nachlassverfahrens zu laufen beginnt. Ich empfehle Ihnen, genauere Informationen zu den Verjährungsfristen für Ihre spezielle Situation einzuholen.

    4. **Ansprüche an dritte Personen übertragen**: Ihre Ansprüche sind grundsätzlich nicht übertragbar, es sei denn, Ihr Freund hätte dies ausdrücklich in seinem Testament geregelt. Ihre Frau kann nicht automatisch Ihre Forderung übernehmen, es sei denn, Sie benennen sie als Ihre Bevollmächtigte. Es wäre ratsam, diese Möglichkeit mit einem Anwalt zu besprechen.

    5. **Rechtsberatung beanspruchen**: Angesichts der Komplexität Ihres Falls und der emotionalen Belastung, die Sie empfinden, wäre es sehr sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Er kann Ihnen helfen, alle notwendigen Schritte einzuleiten und Sie zu beraten, welche Optionen und Chancen Sie haben, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

    Hier finden Sie eine Möglichkeit, einen passenden Anwalt zu suchen: [Rechtsanwaltssuche](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Erbrecht).

    Bitte denken Sie daran, dass diese Informationen keine professionelle Rechtsberatung ersetzen und ich nicht garantieren kann, dass sie auf Ihre individuelle Situation zutreffen. Es ist wichtig, dass Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen konkret weiterhelfen kann. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, dass sich Ihre Situation bald klärt.

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