20.03.2025

schichtwechsel?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #427731 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich war längere Zeit krankgeschrieben habe davor in Dauernachtschicht gearbeitet jetzt möchte mich mein Arbeitgeber von der Nachtschicht in die Spätschicht versetzen auf Grund des längeren Krankheitsbedingt ausfalls? Ist das möglich?

  • Autor
    Antworten
  • #427737 Antworten

    Rehan
    Administrator

    Sehr geehrter Anonym,

    Ihr Arbeitgeber möchte Sie nach längerer Krankheit von der Nachtschicht in die Spätschicht versetzen. Ob dies zulässig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

    1. Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

    Zunächst sollte geprüft werden, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag eine bestimmte Schicht ausdrücklich festgelegt ist. Steht dort ausdrücklich, dass Sie nur in der Nachtschicht arbeiten, könnte eine einseitige Versetzung problematisch sein.

    2. Weisungsrecht des Arbeitgebers

    Nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungsrecht (Direktionsrecht). Das bedeutet, dass er grundsätzlich Schichten zuweisen kann, solange dies billigem Ermessen entspricht. Wenn Sie keinen vertraglich festgelegten Anspruch auf Nachtschicht haben, könnte die Versetzung in die Spätschicht rechtmäßig sein.

    3. Gesundheitszustand und Fürsorgepflicht

    Ein wichtiger Punkt ist Ihr Gesundheitszustand. Falls Ihre Krankheit mit der Nachtschicht in Verbindung stand oder ein ärztliches Attest vorliegt, das Ihnen bescheinigt, dass Sie keine Nachtschicht mehr ausüben sollten, könnte die Versetzung sogar zu Ihrem Schutz dienen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die es ihm gebietet, Ihre Gesundheit nicht zu gefährden.

    4. Mitbestimmung des Betriebsrats

    Falls es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Änderung von Schichtplänen. Es könnte also sein, dass Ihre Versetzung in die Spätschicht mit dem Betriebsrat abgestimmt werden muss.

    5. Vorgehen und Handlungsmöglichkeiten

    • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag sowie einen eventuell geltenden Tarifvertrag.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit, falls gesundheitliche Gründe gegen die Spätschicht sprechen.
    • Falls ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen existiert, wenden Sie sich an diesen.
    • Wenn Sie sich benachteiligt fühlen, könnten Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sprechen.

    Sie können hier nach einem geeigneten Anwalt für Arbeitsrecht suchen:
    Anwalt für Arbeitsrecht finden.

    Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Bitte beachten Sie, dass dies keine verbindliche Rechtsberatung ersetzt. In komplizierten Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Rechtsberater

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