02.04.2024

Scheinehe

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395620 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich bin im jahr 2005 eine Scheinehe eingegangen, wurde ca. 2006/2007 verurteilt wegen verstosses gegen das aufebthaltgesetz und die Scheinehe würde aufgedeckt. Und die Scheinehe gilt immer noch als ehe in Deutschland. Was kann ich tun ? Kann man die ehe aufgrund des Urteils heute noch als nichtig anerkennen lassen ? Oder kann man sie anullieren lassen , denn ich habe gelesen es gibt eine frist . Oder muss ich wirklich ein normales scheidungsverfahren anstreben.

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