30.09.2023

Scheidung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393585 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo!
    Ich komme aus Libanon und lebte bisher mit meinem Mann und den Kindern in einer Familie. Mein Mann hat sich nach islamischen Recht von mir scheiden lassen, möchte aber weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung mit mir leben. Ich möchte mich beraten lassen, wie ich auf deutschen Recht scheiden lassen kann und wie ich das Sorgerecht für unsere Kinder mit ihm regeln kann.

  • Autor
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  • #393674 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies **keine Rechtsberatung** ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Beratung empfehle ich die Buchung einer telefonischen Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com.

    Die Frage betrifft das Rechtsgebiet des **Familienrechts**, insbesondere das **Sorgerecht** und das **Scheidungsrecht**. Das Sorgerecht umfasst die Personen- und Vermögenssorge für ein minderjähriges Kind. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, sich um das Kind zu kümmern und für sein Wohl zu sorgen. Das Scheidungsrecht regelt die Voraussetzungen und Folgen der Auflösung einer Ehe.

    Um die Frage zu beantworten, muss man den Sachverhalt Schritt für Schritt analysieren:

    1. Die Fragestellerin kommt aus dem Libanon und lebte bisher mit ihrem Mann und den Kindern in einer Familie. Das bedeutet, dass die Ehe nach dem Recht des Libanons geschlossen wurde und möglicherweise auch nach diesem Recht beurteilt werden muss. Das hängt davon ab, ob die Ehe in Deutschland anerkannt wurde oder nicht. Dazu müsste man wissen, ob die Ehe in Deutschland registriert wurde, ob die Ehegatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten und ob die Ehe den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts entspricht. Wenn die Ehe in Deutschland anerkannt wird, kann sie auch nach deutschem Recht geschieden werden. Wenn nicht, muss die Scheidung nach dem Recht des Libanons erfolgen oder anerkannt werden.

    2. Der Mann hat sich nach islamischem Recht von der Fragestellerin scheiden lassen, möchte aber weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung mit ihr leben. Das bedeutet, dass die Ehe nach dem Recht des Libanons bereits aufgelöst wurde, aber möglicherweise nicht nach deutschem Recht. Wenn die Ehe in Deutschland anerkannt wird, muss die Scheidung auch hier wirksam sein, um rechtliche Folgen zu haben. Dazu müsste man wissen, ob die Scheidung nach islamischem Recht den Anforderungen des deutschen Rechts entspricht, insbesondere ob sie vor einem zuständigen Gericht oder einer Behörde ausgesprochen wurde, ob beide Ehegatten einverstanden waren oder angehört wurden und ob die Scheidungsurkunde ordnungsgemäß beglaubigt wurde. Wenn die Scheidung nach deutschem Recht wirksam ist, endet die eheliche Lebensgemeinschaft und beide Ehegatten können eine neue Wohnung suchen oder eine Regelung über die Nutzung der bisherigen Wohnung treffen. Wenn die Scheidung nach deutschem Recht nicht wirksam ist, besteht die eheliche Lebensgemeinschaft fort und beide Ehegatten sind verpflichtet, zum Wohl der Familie beizutragen. Die Fragestellerin kann dann eine Scheidung nach deutschem Recht beantragen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt.

    3. Die Fragestellerin möchte sich beraten lassen, wie sie nach deutschem Recht scheiden lassen kann und wie sie das Sorgerecht für ihre Kinder mit ihrem Mann regeln kann. Das bedeutet, dass sie ein Interesse an einer rechtlichen Klärung ihrer Situation hat und ihre Rechte und Pflichten als Mutter wahrnehmen möchte. Um sich nach deutschem Recht scheiden zu lassen, muss sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen und nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das wird vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder wenn sie seit drei Jahren getrennt leben. Um das Sorgerecht für ihre Kinder zu regeln, muss sie zunächst klären, ob sie das gemeinsame Sorgerecht mit ihrem Mann hat oder nicht. Das hängt davon ab, ob sie bei der Geburt der Kinder miteinander verheiratet waren oder nicht und ob sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder nicht. Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen sie sich über alle wichtigen Angelegenheiten des Kindeswohls einigen, wie zum Beispiel den Aufenthaltsort, die Schule, die Gesundheit oder die Religion der Kinder. Wenn sie sich nicht einigen können, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils eine Entscheidung treffen oder das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen, wenn das dem Kindeswohl am besten entspricht. Wenn die Fragestellerin das alleinige Sorgerecht hat, kann sie allein über diese Angelegenheiten entscheiden, muss aber den anderen Elternteil informieren und anhören. Der andere Elternteil hat in jedem Fall ein Recht auf Umgang mit den Kindern, es sei denn, das würde das Kindeswohl gefährden.

    Um eine fundierte Beratung zu erhalten, empfehle ich die Buchung einer telefonischen Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com. Dort kann man mit einem erfahrenen Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht sprechen und individuelle Fragen klären. Die telefonische Rechtsberatung kostet 69 Euro und dauert bis zu 30 Minuten. Man kann sie hier buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Außerdem empfehle ich die Suche nach einem passenden Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht auf rechtsanwalt.com. Dort kann man nach dem gewünschten Rechtsgebiet, dem Ort oder dem Namen filtern und sich über die Qualifikationen, Erfahrungen und Bewertungen der Anwälte und Anwältinnen informieren. Die passenden Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht findet man hier: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Familienrecht.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtliche Situation geben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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