26.04.2024

Scheidung mit Ausschluss Versorgungsausgleich

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395841 Antworten

    Laura
    Gast

    Hallo,

    Wir streben eine einvernehmliche Scheidung an. Ehezeit 7 Jahre, Einkommen in etwa gleich.

    Es gibt ja die Möglichkeit einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs notariell festzusetzen.

    Hat jemand damit Erfahrungen, was die Kosten betrifft? Ich weiß, es hängt vom Verfahrenswert ab, aber keine Ahnung wie hoch der ist.

    Ein gesetzlicher VAG würde bei uns andernfalls die gesetzliche RV, die Riester Verträge, betriebliche Altersvorsorge und VBL betreffen (7 Versorgungen).

    Sparen wir Kosten, wenn wir den VAG ausschließen bzw. übersteigen die Notarkosten dann die Einsparungen? 

    Uns geht’s nicht um ein schnelles Scheidungsverfahren. Wir wollen es lediglich unkompliziert.

    Vielen Dank für alle Tipps!

  • Autor
    Antworten
  • #396810 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Natürlich, hier sind die Informationen ohne Links:

    Es ist möglich, den Versorgungsausgleich durch einen notariellen Vertrag ganz oder teilweise auszuschließen oder zu modifizieren. Die Kosten für einen solchen Notarvertrag liegen erfahrungsgemäß zwischen 150,00 € und 200,00 €.

    Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich richtet sich nach § 50 Abs. 1 FamGKG. Danach beträgt der Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen für jedes Anrecht 10%, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20% des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000 Euro.

    Auch wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch einen Notarvertrag ausgeschlossen haben, ist ein Wert für die Folgesache Versorgungsausgleich festzusetzen. Es kann jedoch der Billigkeit entsprechen, lediglich den Mindestwert von 1.000,00 € anzusetzen.

    Ob die Kosten für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs die Einsparungen übersteigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Anzahl der betroffenen Versorgungen und dem Verfahrenswert. Es könnte sinnvoll sein, diese Frage mit einem Anwalt zu besprechen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und nicht als Rechtsberatung dienen. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um spezifische rechtliche Fragen zu klären.

Antworten auf: Scheidung mit Ausschluss Versorgungsausgleich
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