15.03.2023

Schadensersatzanspruch bei verhunztem Hochzeitstanz?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391243 Antworten

    Thieke
    Gast

    Hallo,

    meine Frau und ich hatten letztes Wochenende unsere kirchliche Trauung und Hochzeitsfeier. (Woohoo! Ja, vielen Dank!)

    Wir hatten eine schöne Feier und waren ebenso euphorisiert wie auch erleichtert dass es zu keinen Katastrophen gekommen ist.
    Jetzt wo die Euphorie schwindet fühlen wir und aber leider von unserem DJ ziemlich im Stich gelassen.
    Abgesehen davon, dass er in keinster Weise auf die Lieder-Liste eingegangen ist, welche wir ihm 3 Wochen vorher haben zukommen lassen (“Unser Lied” wurde überhaupt nicht gespielt, “das Lied der Brauteltern” erst ganz zum Schluss auf verlangen der Braut gespielt Zitat DJ: “Das hab ich gar nicht da, ich such es mal eben raus!”), hat er insbesondere unseren Hochzeitstanz verhunzt.
    Der von uns gewünschte Titel war leider etwas kurz für einen richtigen Tanz, aus diesem Grund hatten wir den DJ gebeten den Titel so umzuschneiden, dass ein Mittelteil wiederholt würde. Er versicherte uns, dass dies kein Problem sei und er dies am Abend während des Abspielens bewerkstelligen würde. Auf unsere Bitte uns vorab eine Version zum Üben zukommen zu lassen (damit wir die Einsätze richtig treffen) war er nicht eingegangen.
     Am Abend selbst stimmte sich der DJ nochmals mit meiner Frau ab dass der Hochzeitstanz durch einen “Loop” auf ca 3 Minuten verlängert würde.

    Tatsächlich geschah dies dann aber nicht. Statt das Lied wie gewünscht in der Mitte zu wiederholen und das Outro beizubehalten, blendete der DJ unseren Hochzeitstanz noch im ersten Durchlauf in Dean Martins “That’s Amore” über.
    Glücklicherweise brachte uns das nicht soweit aus dem Tritt dass der Tanz abgebrochen wurde, jedoch waren sowohl wir als auch einige unserer Gäste sehr verwundert, da wir so überhaupt nichts mit diesem Titel anzufangen wissen.

    Daher jetzt meine Frage: Erwächst uns hieraus eventuell ein Schadensersatzanspruch? Immerhin riskieren wir für den Rest unseres Lebens mit jedem Besuch eines italienischen Restaurant, jedem Anschauen einer Dokumentation über Venedig oder Italien, jedem Besuch fremder Hochzeiten oder anderen “romantischen” Feiern und jedem Urlaub in der Nähe Italiens, an unseren eigenen misslungenen Hochzeitstanz erinnert zu werden.

    Wenn Ihnen irgendwelche Präzedenzfälle bekannt sind, wären wir für jedweden Hinweis dankbar.

    Mit besten Grüßen
    Thieke

  • Autor
    Antworten
  • #391462 Antworten

    Christian
    Moderator

    Theoretisch ist es möglich, dass Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der DJ seine Pflichten als Dienstleister nicht erfüllt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Es müsste jedoch nachgewiesen werden, dass der DJ vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat und dass der Schaden auf sein Fehlverhalten zurückzuführen ist.

    Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich an einen auf Zivilrecht spezialisierten Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen helfen zu klären, ob eine Pflichtverletzung des DJs vorliegt und ob eine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch besteht.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in diesem Fall schwierig sein kann, den Schaden zu beziffern. Es ist fraglich, ob die Erinnerung an den misslungenen Hochzeitstanz tatsächlich einen Vermögensschaden darstellt, der im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden kann.

    In jedem Fall ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Vielleicht können Sie sich mit dem DJ auf eine einvernehmliche Lösung einigen, z. B. auf die Rückerstattung des Honorars oder eine Entschädigung für den entstandenen Schaden.

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