Schadenersatz für polizeibeamte
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Diskussion
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Hallo, ich bitte um ihre hilfe. Vor einen jahr würde Polizei alamiert weil ein psychich erkrankte person mit psychose gegenstände aus dem Fenster geworfen hat. Polizei hat mit schlüsseldienst den tür nottgeoffnet und der psychich erkrankte person hat polizeibeamte mit pfefferspray ins gesicht besprüht. Der beamte würde mit retgungsdienst nach Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Der person würde in Fachklinik gebracht. Vorvall würde gem. §45 Brandenburgisches beatmenversorgubgsgesetz als Dienstunfall annerkannt. Jetzt nach 1 jahr nach dem unfall verlangt Polizei von der person schadensersatzgeld gem. §823 BGB. Darf der person von den Schadenersatz befreit werden weil er psychich erkrankt ist und eine ärztliches Attest mit diagnose psychose vorliegt?