28.01.2023

Schaden am Parkett

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390351 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrten Damen und Herren,
    als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, ist ein Schaden entstanden am Parkett, durch Couch und Bett. Diese sollten durch meine Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Nach einem Gutachten hat sich herausgestellt das diese nur einen Teil des Schadens übernimmt. Nun möchte meine Vermieterin den Ausgleich zwischen Versicherung und errechneten Schaden bezahlt haben. Allerding soll dafür anscheinend die ganze Wohnung (30m2) saniert werden anstatt die durch den entstandenen Schaden gesamt (1,5m2) Schaden. Und das obwohl das Parkett eine geschätztes alter von 10 Jahren hat.
    Macht es Sinn dagegen rechtlich vorzugehen da meine gezahlte Kaution der Wohnung dann um 700€ minimiert wird?

Antworten auf: Schaden am Parkett
Ihre Informationen:




                    
                    
                
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive

Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.