Sachverhaltsaustausch im laufenden Klageverfahren
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Diskussion
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei einem Online-Shop zwei Dinge im Wert von jeweils 400 Euro bestellt. Eine der beiden Bestellungen habe ich widerrufen und in der Folge aufgrund einer Rückzahlungsforderung nun gerichtlich eingefordert. Die Klage reichte ich Ende letzten Jahres ein. Der Anspruch wäre mit Ablauf des letzten Jahres verjährt. Nun habe ich in der Anspruchsbegründung mich versehentlich auf die nicht widerrufene Bestellung bezogen und daher nun ein Korrekturschreiben an das Gericht gesendet. Das Gericht verweist darauf, dass damit der Anspruch verjährt sei. Jedoch habe ich bei Klageeinreichung den Anspruch lediglich „Anspruch aus Kaufvertrag“ genannt. Erst in der Anspruchsbegründung habe ich mich zunächst auf den falschen Sachverhalt bezogen. Ist es nicht so, dass ich die Sachverhaltsangaben auf den richtigen Sachverhalt korrigieren kann, und der Anspruch damit nicht verjährt ist?