03.12.2022

Sachmangel an gekaufter Immobilie

  • Ersteller
    Diskussion
  • #389817 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Kaufvertrag vom 22.06.2020 erwarb ich eine Doppelhaushälfte in Werneuchen.
    Eine Überprüfung durch die Bauaufsicht Barnim hat nun ergeben, dass
    1. für Anbauten auf meinem Grundstück keine Baugenehmigung existiert,
    2. die Nutzung als Wohnraum nicht beantragt oder genehmigt wurde (vormals Wochenendhaus) und
    3. die Grenzwand zwischen den beiden Doppelhaushälften nicht den Brandschutzbestimmungen entspricht.
    Die Bauaufsicht hat dazu eine Anhörung angekündigt.
    Weder der Voreigentümer noch die Gemeinde verfügen über entsprechende Genehmigungen.
    Bauaufwand und Kosten werden erheblich sein. Ich bin finanziell nicht dazu in der Lage.
    Ich bitte um Einschätzung, inwiefern ich Schadensersatz geltend machen an. Ich weiß allerdings nicht, ob die Voreigentümer über finanzielle Mittel verfügen.
    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen
    Sigrid Nick

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