19.02.2022

S. g. Damen u. Herren,…

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    Diskussion
  • #380772 Antworten

    Anonym
    Gast

    S. g. Damen u. Herren,

    wir haben im Oktober ’20 unser Haus mit großem Garten gekauft. Auf der einen Seite unseres Gartens wuchern die Pflanzen unserer Nachbarn ca. 1 m weit durch unseren Zaun (u.a. Thuja und Kirschlorbeer, ca. 6 m hoch). Zudem steht auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters maximal ein Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ein ca. 4 m hohes Gestrüpp/kleiner Laubbaum, der ebenfalls zu uns hinüber wächst und unser Wohnzimmer verschattet. Wir baten unsere Nachbarn im Frühjahr und Herbst ’21 um Rückschnitt, der aber nur zum Teil erfolgte. Auf Nachfrage unsererseits hieß es dann, dass nicht weiter beschnitten werden dürfe, weil die Pflanzen “Bestandsschutz” hätten.
    Ist das korrekt und welche weitere Vorgehensweise schlagen Sie uns vor?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

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