06.03.2022

Rundfunkbeitrag

  • Ersteller
    Diskussion
  • #383693 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich beziehe Lückenlos seit dem 19. 05.2010 Rentenaufstockhilfe.
    somit wurden auch dafür Rundfunkbefreiungsanträge gestellt die auch gewährt wurden.
    Jetzt fordert auf einmal der Rundfunkbeitragsservice für Rundfunkbeiträge vom 05.2014 – 08.2014 = 4 Beiträge = 71,92 € + vollstreckungskosten von € 135.- obwohl mir auch zu diesen Zeiten Aufstockhilfe gewährt wurden. Ein Gv wurde jetzt nachträglich dies bezüglich auch schon von der Beitragsservice beauftragt. Ich hatte mehrmals bei der Beitragservice schriftlich interveniert, ohne eine befriedigende Antwort. Ich erbitte um anwaltliche Hilfe .
    Berechtigungsschein vom A.G. Bad Cannstatt für anwältliche Hilfe legt vor.
    Mit freundlichem Gruß

    Bernhard Graf

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