Rückzahlung von Bruttomonatslohn bei fristloser Kündigung
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Diskussion
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr froh, eine Seite wie diese gefunden zu haben, um die Chance für kostenlosen Service von Anwälten zu bekommen.
Ich bin Heilerziehungspflegehelferin, arbeite momentan allerdings in einer Bäckerei.
Meine Frage lautet: Im Vertrag ist geregelt, dass ich einen Bruttomonatslohn zurückzahlen muss, wenn der Arbeitgeber gezwungen ist, mich fristlos zu kündigen.
Ist diese Aussage auch vor Gericht rechtskräftig? Denn für mich gibt allein der Satz keinen direkten Sinn.. warum einen Bruttomonatslohn zurückzahlen? Und auch bei Verstößen müsste ich einen Bruttowochenlohn zurückzahlen.
Darf ein Arbeitgeber Rückzahlungen überhaupt verlangen?Um eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Herbst