06.02.2023

Rückzahlung von Bruttomonatslohn bei fristloser Kündigung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390502 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin sehr froh, eine Seite wie diese gefunden zu haben, um die Chance für kostenlosen Service von Anwälten zu bekommen.

    Ich bin Heilerziehungspflegehelferin, arbeite momentan allerdings in einer Bäckerei.
    Meine Frage lautet: Im Vertrag ist geregelt, dass ich einen Bruttomonatslohn zurückzahlen muss, wenn der Arbeitgeber gezwungen ist, mich fristlos zu kündigen.
    Ist diese Aussage auch vor Gericht rechtskräftig? Denn für mich gibt allein der Satz keinen direkten Sinn.. warum einen Bruttomonatslohn zurückzahlen? Und auch bei Verstößen müsste ich einen Bruttowochenlohn zurückzahlen.
    Darf ein Arbeitgeber Rückzahlungen überhaupt verlangen?

    Um eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johanna Herbst

  • Autor
    Antworten
  • #390674 Antworten

    Maxi
    Mitglied

    Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber eine Rückzahlungsklausel in den Arbeitsvertrag aufnimmt, die besagt, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag zurückzahlen muss, wenn er aus bestimmten Gründen fristlos gekündigt wird. Eine solche Klausel muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtmäßig zu sein.

    Zunächst muss die Klausel klar und verständlich formuliert sein, damit der Arbeitnehmer weiß, unter welchen Umständen er eine Rückzahlung leisten muss. Auch muss die Klausel verhältnismäßig sein, das heißt, der Betrag, der zurückgezahlt werden muss, darf nicht unverhältnismäßig hoch sein und muss in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stehen, den der Arbeitgeber durch die fristlose Kündigung erleidet.

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Rückzahlungsklausel vor Gericht durchaus rechtskräftig sein. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jedes Gerichtsverfahren eine individuelle Entscheidung ist und von vielen Faktoren abhängt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitgeber Rückzahlungen grundsätzlich verlangen kann, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist und diese den rechtlichen Anforderungen entspricht. Es empfiehlt sich jedoch, im Zweifelsfall einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Rechtmäßigkeit der Klausel zu prüfen.

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