01.07.2022

Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

  • Ersteller
    Diskussion
  • #387778 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich habe ein Möbelstück (Regal) mit 3-monatiger Lieferzeit gekauft. Am 03.06.2022 war der Liefertermin, mir wurde aber nur eins von zwei Paketen geliefert. Das Regal ist im gelieferten Umfang in keiner Weise nutzbar (besteht aus Leiterwangen und Böden, Böden fehlen komplett). Ich habe den Sachmangel am selben Tag noch dem Verkäufer gemeldet und dieser hat mitgeteilt, dass sie sich um die Behebung des Mangels kümmern wird. Nach drei Wochen, habe ich mich dazu entschieden dem Verkäufer eine Frist zur Behebung von zwei Wochen zu setzten (bis 07.07.22) mit Rücktrittsandrohung. Der Verkäufer hat dieser Frist widersprochen und verweist auf des zweimalige Nachbesserungsrecht. Nach §323 BGB darf ich dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen.
    Meine Fragen: Darf der Verkäufer der von mir gesetzten Frist widersprechen bzw. diese ablehnen? und Darf ich nach §437 BGB Ziff. 3 vom Kaufvertrag zurücktreten?
    Vielen Dank im Voraus.

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