Rückabwicklung eines Kaufvertrages
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Diskussion
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Ich habe eine Wasserfilteranalge erworben und damit folgende Mängel dulden müssen:
– Kurz nach Erhalt lief die Anlage einfach aus, daraufhin wurde diese ausgetauscht
– Das Austauschgerät wurde unvollständig geliefert und war daher nicht funktionsfähig, daher erneut ein Austauschgerät
– Nach einem Filterwechsel kam es zu einem chemischen Geruch als auch Geschmack, dass Gerät wurde daraufhin eingeschickt und gewartet
– Nun hat das Gerät im Tank ein schwefelartigen Geruch und es wurde ein Filter zum Wechsel angezeigt (im Display), auch jender welcher erst gewechselt wurde, was technisch keinen Sinn machtIch möchte nach § 437 Nr. 2 BGB i. V. m. §§ 440, 323 BGB aufgrund des wiederholten Mangels und der nicht gegeben dauerhaften Funktionsfähigkeit, den Kaufvertrag Rückabwickeln. Dies habe auch schirftliche erklärt, jedoch weigert sich der Händler
Bin ich im Recht? Wenn ja, wie könnte ich mein Recht durchsetzten ohne weitere Kosten zu verursachen? Vielen Danke im Vorraus