06.02.2025

Resturlaub nach der Elternzeit

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    Diskussion
  • #427352 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag!
    Ich habe folgende Frage: ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und werde meine Elternzeit für zwei Monate (Mitte Febraur-Mitte April) unterbrechen. Danach nehme ich wieder meine Elternzeit auf. Mein Resturlaub habe ich im Anschluss meiner zweiten Elternzeitabschnitts (nach August 2025) beantragt. Mein Arbeitgeber zwingt mich aber während dieser zweimonatigen Unterbrechung der Elternzeit mein Resturlaub zu nehmen. Wie sieht die Rechtslage ? Laut BEEG Paragraph 17 kann ich es sogar bis in Folgejahr mitnehmen. Kann mein Arveitgeber mich dazu zwingen? Es ist möglich trotz Unterbrechung den Resturlaub erst nach der zweiten Abschnitt der Elternzeit zu nehmen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Elena Maier

  • Autor
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  • #427462 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Um Ihre Frage zu beantworten, möchte ich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und dem allgemeinen Arbeitsrecht gelten, erklären.

    1. **Aufschub des Resturlaubs nach der Elternzeit**: Nach § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmer das Recht, ihren Resturlaub, der vor oder während der Elternzeit nicht genommen wurde, nach der Elternzeit innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres zu beantragen. Falls der Urlaub jedoch nicht durch Arbeitsverhältnisse oder gesetzliche Regelungen verfällt, bleibt er erhalten. Das bedeutet, dass Sie Ihren Resturlaub nach Beendigung Ihrer letzten Elternzeit in 2025 nehmen können, vorausgesetzt, Sie haben dies mit Ihrem Arbeitgeber koordiniert.

    2. **Unterbrechung der Elternzeit**: Wenn Sie Ihre Elternzeit vorübergehend unterbrechen, sind Sie für diesen Zeitraum wieder ein vollwertiger Arbeitnehmer mit all Ihren Rechten und Pflichten. Das Arbeitsverhältnis lebt während dieser Zeit auf, und theoretisch könnten Sie Urlaubsansprüche geltend machen. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht von Ihnen verlangen, Ihren während oder vor der Elternzeit angesammelten Resturlaub während dieser Phase zu nehmen. Der Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit unterliegt weiterhin den Regelungen des BEEG.

    3. **Pflicht zur Urlaubsnahme während der Unterbrechung der Elternzeit?**: Ihr Arbeitgeber könnte argumentieren, dass durch die vorübergehende Rückkehr ins Arbeitsverhältnis auch der Urlaub beansprucht werden sollte. Diese Argumentation widerspricht jedoch den spezialgesetzlichen Regelungen des § 17 BEEG, der ausdrücklich vorsieht, dass Resturlaub, der vor der Elternzeit entstanden ist, nach dem Ende der gesamten Elternzeit (einschließlich aller Abschnitte) genommen werden kann. Es folgt, dass Sie auf die Wahrung Ihres Rechts bestehen können, den Resturlaub erst nach der zweiten Elternzeit nehmen zu wollen.

    4. **Was können Sie tun?**

    – Weisen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf § 17 BEEG hin und machen Sie deutlich, dass Sie Ihren Resturlaub planmäßig nach der Beendigung der zweiten Elternzeit nehmen möchten.

    – Falls der Arbeitgeber auf seiner Position beharrt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt könnte auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen oder ein Schreiben aufsetzen, um die rechtliche Lage darzulegen.

    5. **Wichtige Hinweise**: Sollten Sie den Urlaub tatsächlich nicht nehmen können und die Rechtslage zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden, könnte gegebenenfalls eine Klärung durch einen Rechtsanwalt über eine Vermittlung oder notfalls arbeitsgerichtliche Klärung erfolgen.

    Um Unterstützung durch einen Anwalt zu erhalten oder rechtliche Schritte zu prüfen, können Sie beispielsweise nach Fachanwälten für Arbeitsrecht [hier nach einem Anwalt suchen](https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=arbeitsrecht).

    Haftungsausschluss: Diese Antwort stellt keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzt keine persönliche Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Bitte ziehen Sie bei Zweifeln oder rechtlichen Fragen einen Fachanwalt hinzu.

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