Die Frage betrifft das Rechtsgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich um eine komplexe und spezielle Materie, die einer individuellen Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt bedarf. Die nachfolgenden Ausführungen stellen daher keine Rechtsberatung dar, sondern sollen lediglich erste Hinweise geben.
Grundsätzlich gilt, dass man aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einfach austreten, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen in die freiwillige Versicherung wechseln kann. Diese Voraussetzungen sind in § 7 Abs. 1 SGB VI geregelt. Danach kann sich freiwillig versichern, wer
– das 16. Lebensjahr vollendet haben
– nicht versicherungspflichtig ist
– nicht von der Versicherungspflicht befreit sind und
– in den letzten zwei Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht für mindestens 18 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat oder
– unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht freiwillig versichert war.
Die Rentenversicherung hat zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu kann sie geeignete Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers verlangen. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mögliche Nachweise sind z.B:
– Steuerbescheide oder Steuererklärungen,
– Verdienstbescheinigungen oder Bescheinigungen über Arbeitslosengeld oder Krankengeld,
– Gewerbeanmeldungen oder -abmeldungen
– Arbeitsverträge oder Aufhebungsvereinbarungen,
– Bescheinigungen eines Steuerberaters oder Rentenberaters.
Die Rentenversicherung darf jedoch keine willkürlichen oder unverhältnismäßigen Nachweise verlangen, sondern muss sich auf das beschränken, was zur Feststellung der Versicherungsfreiheit erforderlich ist. Verlangt die Rentenversicherung trotz Vorlage eines geeigneten Nachweises weitere Nachweise, kann dies rechtswidrig sein. In diesem Fall kann gegen den Bescheid der Rentenversicherung Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Um die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens abzuschätzen, empfiehlt sich eine telefonische Rechtsberatung, die man bei rechtsanwalt.com unter https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung buchen kann. Dort kann man sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, der sich auf dem Rechtsgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung auskennt.