15.02.2024

Rechtsfragen zu fiktiver Abrechnung Schadensersatz Küche

  • Ersteller
    Diskussion
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    Heinz
    Gast

    Guten Tag zusammen,

    Folgender Fall hat sich bei uns zugetragen: Im Herbst 23 hat sich in unserer Küche die hängende Vitrine von der Wand gelöst und neben Inhalt (Gläser, Tassen, Teller, etc.), die Wand, die darunter liegende Granitplatte, Frontteile der Küche und den Boden beschädigt. Die Küche wurde Herbst 21 eingebaut und nach Prüfung des Küchenbauers in Zusammenarbeit mit dem Hersteller wurde festgestellt, dass es sich um eine Fehlkonstruktion seitens Hersteller handelte und somit auch dessen Versicherung greift. Ein Gutachter der Herstellerversicherung hat die beschädigten Posten betrachtet und die eingereichten Kostenvoranschläge bewilligt ohne einen Zeitwert abzuziehen, da dies innerhalb der ersten 2 Jahre passiert ist. Der Gesamtbetrag liegt hier zwischen 9000-10000€ Brutto. Nun hat die Versicherung mir die Netto Beträge in Form einer fiktiven Abrechnung vorneweg ausgezahlt. Der Küchenbauer und Hersteller haben nun eine Lösung zum Ersatz der Vitrine für den gleichen Preis angeboten, welche ich so annehmen werde. Weitere Aufträge für Wand und Boden sollen noch in Bezug auf die Kostenvoranschläge erteilt werden. Die Granitbaufirma für die Küchenplatte wurde auch schon beauftragt und hat mir jedoch empfohlen anstatt des Austauschs nur eine Versiegelung der Platte vorzunehmen, da der Riss/Bruch verkraftbar ist und dafür nicht die komplette Platte ausgetauscht werden müsste. Aus meiner Sicht kann ich die Argumentation verstehen, da ich dies genauso sehe.

    An dieser Stelle kommt meine Frage: Da ich die fiktive Abrechnung schon erhalten habe und bei nur einer Versiegelung der Granitbaufirma sehr wahrscheinlich unter den entsprechenden Nettobetrag kommen würde, ist dies gegenüber der Versicherung noch rechtens, da im Kostenvoranschlag der Austausch der Granitplatte angegeben wurde? Kann die Versicherung Rechnungen nachfordern und ist eine Mischung aus fiktiver und realer Abrechnung möglich? Sprich die Rechnung für die Ersatzvitrine wird zwecks Mwst eingefordert, aber die Rechnung für die Granitbaufirma wird nicht eingereicht, da hier nicht der Nettobetrag erreicht wird. Dies fühlt sich für mich wie Bereicherung gegenüber der Versicherung an.

    Ich möchte ungern auf das Wort des Granitbauers hören und im Nachhinein einen rechtlichen Fehler begehen.

    Vielen Dank vorneweg für alle Hilfestellungen zu dem Thema

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