Rechtmäßigkeit Abwassergebühr
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Diskussion
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Ich habe ein Grundstück im Kreis der Verbandsgemeinde Nastätten. Das Grundstück ist unbebaut und hat keinen Kanalisationsanschluss. Von der VG wurde eine neue Satzung zum Niederschlagswasser verabschiedet ( http://www.vgnastaetten.de/wasser-abwasser im Menu Satzungen ). Die Verbandsgemeinde erhebt nun einen dreistelligen Eurobetrag für die Beseitigung meines Niederschlagswassers. Auf meinen Einspruch hin, den sie nicht annehmen, weil er zu spät kam, antworteten sie, dass sie der Beitragsmaßstab auf Niederschläge sich auf mögliche Abflussflächen bezieht. Meines Erachtens fehlt hier die fehlende Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es wird etwas belastet, mit einer Begründung, die nicht haltbar ist, da alles Wasser versickert. Andere Länder werben sogar damit, dass wenn man dafür sorgt, Flächen nicht zu versiegeln, dabei Steuer sparen kann (https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/kostenfaktor-regensteuer-wie-sich-die-abwassergebuehr-senken-laesst#:~:text=Die%20Kommunen%20berechnen%20die%20Niederschlagswassergeb%C3%BChr,bis%201%2C90%20Euro%20erhoben.). Wie schätzt ihr das ein. Was würdet ihr mir raten, dagegen vorzugehen? An welche Stelle? An die VG oder ein Schreiben an den Kreisrechtsausschuss?