Recht auf Einbürgerung und Auslandsaufenthalt über 6 Monate
-
Diskussion
-
Ich besitze ukrainische Staatsbürgerschaft, Aufenthaltserlaubnis 29 IVM 30 ABS (verheiratet seit 02.01.19, also über 3 Jahre). Ich absolviere ein Auslandssemester in der Schweiz (also mit Schweizer Visum) und möchte dies um ein Semester verlängern lassen.
Im Juni möchte ich die Einbürgerung beantragen, allerdings habe ich Angst dieses Recht zu verlieren, da
„eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.“
Ich habe gefunden, dass
„Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall beials Studierender an einer hiesigen Hochschule, gem. § 16 für ein oder zwei Gastsemester an einer ausländischen Hochschule.“– Verlängerung im Anhang